Öffentlicher Dienst BBS fahrtkosten erstattung?
Guten Tag,
ich bin ab dem 1.8.2024 als Azubi bei der Sparkasse angestellt, allerdings ist die BBZ mit hin und Rückweg 76km entfernt.
Wenn ich hierbei mit Bus fahren würde bräuchte ich mindestens 3 Stunden insgesamt und mit Auto insgesamt nur eine Stunde, daher wäre ich schon auf das Auto angewiesen, wobei ich dafür wohl ca 600 km pro Monat fahren muss, da ich 2 mal Unterricht pro Woche habe.
Ich habe mich daher erkundigt und hoffentlich richtig gelesen, dass nach Tarifvertrag die notwendigen Fahrtkosten erstattet werden falls diese 6 v. H. des ersten Lehrjahrgehalts (ca 1218 brutto), was definitiv der Fall wäre.
Ich wollte mich daher erkundigen ob da jemand Bescheid weiß, insbesondere ob das Auto als notwendig zählt oder ob ich gezwungen bin mit Bus zu fahren trotz der höheren Fahrtzeit.
Vielen dank schonmal für die Antworten im Voraus, ich wollte es lieber erstmal hier gefragt haben bevor ich vielleicht einen schlechten Eindruck mache beim Ausbilder.
Welcher Tarifvertrag liegt vor?
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/200129_TVAöD-BBiG_Textfassung.pdf
der für die Azubis des ÖD
2 Antworten
Ich vermute mal, dass du dich auf den § 10 des TVAÖD - BBIG beziehst.
Nur besagt dieser § nicht, dass dir die Fahrtkosten von zu Hause zu deiner Arbeitsstelle bezahlt werden.
Als Überschrift zum § 10 steht: Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
dies bedeutet, dass du Fahrtkosten bekommst, wenn du z.B. in die Berufsschule musst die nicht am Ort deiner Ausbildungsstätte (Sparkasse) liegt.
Beim Walhalla Verlag kannst du dir den TVÖD bestellen.
TVöD Kommunen Kommentar 2023 | WALHALLA Fachverlag
Solch ein Nachschlagewerk sollte jeder Angestellte im ÖD wo der Tarifvertrag TVÖD gilt haben.
Moin,
die Berufsschule ist ja außerhalb meiner Ausbildungsstätte. Die Sparkasse ist 6 km entfernt und die BBZ 38 km oder eben 76km
Anteilig wird dabei auch das KFZ berechnet, aber nur bis zu den höchsten ÖPNV Fahrtkosten
Du irrst, die Fahrtkosten von zu Hause zu deinem Arbeitsplatz musst du selbst zahlen.
Zu meinem Ausbildungsbetrieb ja, aber die Berufsschule ist doch viel weiter weg und somit außerhalb der Ausbildungsstätte?
Richtig, aber du bekommst nur die Fahrtkosten, von der Sparkasse bis zu deiner Ausbildungsstätte bezahlt.
Bezüglich deiner weiteren Frage, solltest du dies mit deinem Personalchef besprechen, denn dieser hat die Möglichkeit dir auch eine KM-Pauschale für Hin und Rückfahrt mit dem Auto zu gewähren. Und normalerweise ist man im ÖD nicht so kleinlich. Auf jeden Fall solltest du die Fahrt mit deinem Auto auch genehmigen lassen, denn dann zählt dies auch als Dienstfahrt und du wärst auch abgesichert.
Richtig, aber du bekommst nur die Fahrtkosten, von der Sparkasse bis zu deiner Ausbildungsstätte bezahlt.
Hä? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.
Es geht um den Weg zur Berufschule.
Wie hoch ist denn mein Eigenanteil, weil ich dort im Tarifvertrag nichts von gelesen habe. Nur das ich Anspruch auf Erstattung habe wenn mehr als 6% meines Gehaltes für Fahrtkosten drauf gehen
Aber selbst da nullt sich der Anspruch nicht, sondern es sind fast 50 Euro im Monat. Ich werde wohl nicht drumrumkommen meinen Ausbilder danach zu fragen, hatte zu viel Hoffnung an Gutefrage.net man wieder
Nochmal: es wird immer was günstigste Ticket gezahlt. Das wäre hier wohl relativ sicher daß Deutschlandticket und das kostet 49€. Damit bist du deutlich unter den 6% ergo kein Anspruch.
Die günstigsten ÖPNV Kosten würden ja 49€ durch das Deutschlandticket betragen und das wäre ja komplett ausreichend. Mehr könnte ich für den Bus ohnehin nicht zahlen.