Nutzungsvertrag bei einem KFZ, welches nicht mir gehört?
Hallo zusammen,
ich fahre derzeit ein KFZ, welches meinem EX-Freund gehört.
Wir haben einen Nutzungsvertrag geschrieben und ich bin mir nicht sicher, ob ich das Fahrzeug bedenkenlos an ihn zurückgeben kann, da sich vertraglich meiner Meinung nach ein paar Fehler eingeschlichen haben.
Hier der Vertrag:
Vertragliche Vereinbarung für die Nutzung des KFZ .......... mit dem amtlichen Kennzeichen ........
Bei dem Kennzeichen ist der erste Fehler, er hat das falsche genannt.
Hiermit erkläre ich PERSON A (in dem Fall der EX-Freund) das oben genannte KFZ zur Nutzung für PERSON B (in dem Fall ICH) zur Verfügung zu stellen. Das KFZ ist stets in einem Ordnungsgemäßen Zustand zu halten. PERSON B erklärt sich hiermit bereit, die Monatsrate in Höhe von .....€ an PERSON A zum Monatsanfang zu überweisen.
Kleine Info, das Fahrzeug ist nicht sein eigenes. Es läuft über eine 3 Wege Finanzierung über ein Autohaus.
Die KFZ-Steuer ist von PERSON B zu tragen.
PERSON B hält PERSON A von jeglichen Ansprüchen der Bank frei. Für jegliche Schäden, die seit der Nutzung seit dem 07.05.18 durch sie entstanden sind, sind zu beheben bevor dieses KFZ an die ..... AG abgegeben wird. Die von der ... AG vertraglichen Absprachen sind einzuhalten.
Ich, PERSON A verpflichte mich, die von mir gefahrene Fahrleistung, die ich zu viel gefahren bin bis zu dem 07.05.18 in Höhe von 20.000 km finanziell bei der Abgabe zu entrichten. Des weiteren komme ich für die Schäden an Stoßstange HR auf, als auch für den Felgenschaden der Alufelge VR und HR.
PERSON B ist sich bewusst, dass sie das Fahrzeug nicht als Arbeitsmaterial verwenden darf, da es ein Privatleasing ist. Des weiteren wird die KFZ Versicherung, die aktuell noch auf PERSON A läuft, gekündigt und im selben Zug muss sich PERSON B sich um eine eigene weitere Absicherung des KFZ kümmern.
Jegliche begangene Straftaten und Bußgeldbescheide sind ebenfalls durch sie zu entrichten.
Aufgrund der Tatsache, dass PERSON A der Kreditnehmer für dieses Fahrzeug ist, erklärt sich PERSON B bereit, dass sie die alleinige Fahrerin des oben genannten KFZ ist.
Alle Service und Dienstleistungen die anstehen sind Ordnungsgemäß bei der ... AG zu vollrichten.
Meine Frage ist, wie ''sauber'' ist dieser Vertrag?
Darf er dieses Auto überhaupt ''untervermieten''?
Wie soll ich ein Auto versichern, was nicht mir gehört?
Ich bin nirgends namentlich erwähnt, weder in den Fahrzeugpapieren noch bei der ...AG. Das einzige, was existiert, ist dieser Nutzungsvertrag.
Ich bitte um schnelle Hilfe und bedanke mich schon im Voraus.
LG
3 Antworten
Ein Nutzungsvertrag der keine Gültigkeit hat, da er sich ja nicht auf das Fahrzeug bezieht das du fährst!
Nach deinem Text gehe ich davon aus, dass du die Raten für den Kredit des Autos zahlst, außerdem die Kfz-Steuer und die Versicherung. Und wenn der Kredit getilgt ist, übernimmt dein Ex wieder sein Auto.
Und dann kannst du sehen, wie du zu einem Auto kommst.
Weshalb hast du dich überhaupt auf solch einen Kuhhandel eingelassen?
Darf er dieses Auto überhaupt ''untervermieten''?
Nein, denn dies müsste im Kfz-Brief stehen, wobei der Kreditgeber sicherlich nicht einverstanden wäre. Wobei der Begriff "untervermieten" falsch ist, denn richtig wäre "vermieten".
Außerdem wird in den normalen Kfz-Versicherungen darauf hingewiesen, dass das Auto nicht vermietet werden darf.
Bei einem Kasko-Schaden wird der Kfz-Versicherer den Schaden ablehnen und bei einem Fremdschaden zwar zahlen und danach vollen Regreß fordern, wegen Betrug.
Diese Frage ist mit nur 4 Worten vollständig beantwortet:
Lass die Finger weg!!!
Egal was Du da bezahlen sollst... das kannst auch in die Finanzierung eines eigenen Autos stecken. Hast unter´m Strich eindeutig mehr davon!
Im Grunde kann ich nichts vermieten was mir gehört.
Wäre das gleiche wenn ich meine Wohnung ohne Einverständnis des Eigentümers vermieten würde.
Normal muss der Eigentümer Sprich die Bank oder die Leasing Gesellschaft dieser Vermietung zustimmen.
Für die Leasing Gesellschaft oder die Bank ist der Kredit oder Leasingnehmer haftbar für alle Schäden.
Im Grunde kann ich nichts vermieten was mir gehört.
Sicher kannst du dies.
Du kannst nichts vermieten, das dir nicht gehört!
Der Eigentümer ist diesem Fall die Bank. Und es handelt sich um ein Privatleasing. Das Autohaus hätte in diesem Falle doch benachrichtigt werden müssen?!
Und es handelt sich um ein Privatleasing.
Davon steht aber nicht in deinem obigen Text!
Der Leasinggeber müsste informiert werden (nicht das Autohaus).
Auch der Kfz-Schein müsste geändert werden und die Versicherung müsste informiert werden.
Das Leasing läuft über das Autohaus. Es wurde nichts geändert. Ich bin ja namentlich nirgends erwähnt...
Dies kann ich mir nicht vorstellen. Schau dir mal den Leasingvertrag genau an, welche Firmierung der Leasinggeber hat.
Das Autohaus hat sicherlich den Leasingvertrag vermittelt, mehr aber nicht.
Vorsicht! Das Fahrzeug ist im Besitz und auch im Eigentum von A. Es handelt sich nicht um ein Leasing sondern um eine Finanzierung. Auch eine Eigentumswohnung kann finanziert sein und vermietet werden.