Kann ich die 1 % Versteuerung auf ein privates Auto-Abo anwenden?
Moin zusammen,
da ich demnächst in eine unterstützende Selbständigkeit einsteige, bin ich am überlegen, wie ich die Nutzung meines Fahrzeuges privat und gewerblich in Einklang bringen kann.
Hauptfrage: Kann ich die 1 % Regelung nutzen, obwohl ich das Abo über meine private Person läuft?
Ist Situation: Auto-Abo privat, da Gewerbe noch zu jung ist.
Brutto-Listen-Preis: 40.000 €
VG
Alessio
2 Antworten
Die 1 % Versteuerung auf ein privates Auto-Abo bezieht sich in der Regel auf die Versteuerung eines Dienstwagens, den ein Unternehmen einem Mitarbeiter zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer monatlich 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern muss. Dies gilt jedoch in erster Linie für Firmenwagen, die dem Arbeitnehmer auch privat zur Verfügung stehen.
Bei einem privaten Auto-Abo, das nicht über den Arbeitgeber läuft, sondern direkt vom Einzelnen abgeschlossen wird, entfällt diese Regel normalerweise. In diesem Fall zahlst du für das Auto-Abo eine monatliche Gebühr, die alle Kosten wie Wartung, Versicherung und oft auch Steuern umfasst, ohne dass eine zusätzliche Versteuerung des Fahrzeugnutzungswerts anfällt.
Wenn du ein flexibles und sorgenfreies Auto-Abo suchst, kann ich https://www.autoabos.de/ nur empfehlen. Ich habe die Dienste von Autoabos.de ausprobiert und war sehr zufrieden mit dem Angebot und dem Service.
Klär das mit deinem Steuerberater was wie und mit welchen Nachweisen in Abzug gebracht werden kann.. Es kann durchaus sein das da noch Höhere Abschreibungsmöglichkeiten bestehen..
Ohne Steuerberater geht aber garnix.. wenn man es richtig machen will..
Merke aber : Was du nicht an Steuerpflichtigem Einkommen versteuerst kann auch nicht geltend gemacht werden..