Notenzusammensetzung in der Einführungsphase NRW?

1 Antwort

Die Note auf dem Endjahreszeugnis der Einführungsphase setzt sich maßgeblich aus den Noten des zweiten Halbjahres zusammen. In mündlichen Fächern aus den beiden Quartalsnoten, in schriftlichen Fächer zu 50% aus den beiden Quartalsnoten und zu 50% aus den ein oder zwei Klausuren. Wie immer gibt es einen gewissen pädagogischen Ermessensspielraum bei der Gewichtung der Einzelnoten.

Die Zeugnisnote des ersten Halbjahres kann einbezogen werden, wenn du am Ende zwischen zwei Noten stehst; wenn die Note am Ende versetzungsrelevant ist, soll dies sogar. In welchem Maße ist aber nirgends festgelegt.