Neuen Mieter vor Nachbarn warnen?

6 Antworten

Hallo,

Natürlich dürfen Sie den Nachmietern Ihre Erlebnisse erzählen. Dagegen spricht grundsätzlich nichts. Sie müssen allerdings darauf achten, dass Sie nur die Tatsachen erzählen und dass Sie diese Tatsachen auch beweisen können.

Können Sie die geschilderten Tatsachen nicht beweisen, so hat der Vermieter nicht nur nach § 1004 BGB analog einen Anspruch auf Unterlassung sondern auch einen Anspruch auf Schadensersatz.


Skysar 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 15:37

Aber wie soll ich das beweisen können bzw mit was

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Paul794540  22.04.2020, 15:39
@Skysar

das ist in der Tat schwierig. In der Praxis werden Sie den Beweis nur durch Zeugen führen können.

Mit freundlichen Grüßen

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Skysar 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 15:41
@Paul794540

Naja, meine Mutter wurde auch schon als asozial betitelt, aber wenn jemand dabei ist traut sie sich nicht mich anzusprechen. Nur alleine

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Paul794540  22.04.2020, 15:42
@Skysar

das allein reicht nicht aus. Wenn Sie den Beweis nicht sicher führen können, dann sollten Sie besser schweigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Ohje das klingt ja echt übel.. Was sagt denn deine Vermieterin dazu? Das geht ja echt gar nicht


Skysar 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 15:33

Nicht viel, sie kommt gut mit der Frau aus nur diese mag eben keine jungen Erwachsenen und tut anscheinend alles dafür diese aus dem Haus zu ekeln

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Ich denke schon das du es darfst und ich würde das auch machen mit dem erzählen. Aber ich würde ehrlich bleiben.


Skysar 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 15:38

Natürlich ehrlich, ich mach mir ja schon da Gedanken was dann passieren könnte. Wenn ich falsche Tatsachen zusätzlich erzähle zeigt die mich vermutlich noch an^^

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Ich denke schon das es erlaubt ist. Wer soll dir verbieten mit dem neuen Mieter zu reden


Skysar 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 15:34

Wenn er es sich dann allerdings anders überlegt könnten für mich Kosten aufkommen da die Vermieterin so keinen neuen Mieter bekommt (außer er möchte trotzdem einziehen) oder ? :s

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AshleighHoward  22.04.2020, 15:45
@Skysar

nein, dein mietvertrag endet zur ausgemachten frist. es ist nicht dein problem, wenn sich kein nachmieter findet. das ist risiko des vermieters.

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du kannst natürlich sagen, warum du ausziehst und dass die frau nicht deine traumnachbarin ist.