Unterschiedliche Mieten in einem Haus mit 5 Parteien?
Wir sind Anfang des Jahres in eine 2,5-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss eingezogen. Die Kaltmiete beträgt 900 €. Die Nachbarin unter uns ist nach uns eingezogen und zahlt 800 € Kaltmiete. Die Größe von den Wohnungen ist gleich. Wir haben einen Balkon, die sogar eine größere Terrasse. Wir zahlen für die Tiefgarage 50 € und ein anderer Nachbar 40 €. Dieser Nachbar wohnt in einer 3,5-Zimmer-Wohnung. Die Wohnung ist deutlich größer. Diese sind vor 10 Jahren eingezogen und zahlen 640 € Kaltmiete. Nun haben wir unterschiedliche Vermieter. Soweit uns bekannt, hat unser Vermieter seit Bau keine Renovierungen vorgenommen. Jedoch kommt man sich verarscht vor. Sind diese Unterschiede zulässig? Kann man etwas dagegen tun?
9 Antworten
In Deutschland herrscht das Prinzip der Vertragsfreiheit (garantiert durch das Grundgesetz). Jeder kann also mit jedem (bis auf ein paar Ausnahmen) über den Inhalt bestimmen wie er möchte. Dann eben auch über die Miethöhe. Dabei muss sich ein Vermieter dir gegenüber nicht an Vereinbarungen mit anderen halten oder diese gleich gestalten, wie es andere Vermieter im Haus gemacht haben. So lange kein Wucher vorliegt oder die Miete unzulässig hoch von der ortsüblichen Miete abweicht, wirst du da nichts machen können.
Dann kann ich dir nur raten, z. B. den Mieterbund oder ähnliche Organisationen aufzusuchen. Diese verfügen normalerweise über Juristen, die dein Fall prüfen können und ggf. die Sache dann mit dem Vermieter klären.
Ja, solche Unterschiede sind zulässig. Du kannst jetzt nichts mehr an dem Mietzins ändern, jedenfalls nicht, wenn Dein Vermieter nichts ändern möchte.
Selbst wenn Eure Wohnungen dem gleichen Eigentümer gehören würden, wären solche Unterschiede zulässig. Als ein Mieter kennt man nicht die Überlegungen des Vermieters, die jeweils dahinter stecken und diese muss er auch nicht preisgeben.
Gut möglich, dass ein solcher Vermieter auch eine gewisse Risikobewertung mit einfließen lässt.
Sind es jedoch unterschiedliche Eigentümer, kann es wiederum viele Gründe geben, weshalb der eine soviel und der andere deutlich weniger verlangt. Du hast als Mieter darauf nur Einfluss im Moment der Anmietung einer Wohnung. Passt der Mietpreis, gibt man sein ok und wenn nicht, sagt man ab oder versucht, zu verhandeln. Meist ist letzteres jedoch ohne Erfolg.
Kommt auf die Umstaende (Vertraege) an.
Beispiel: meine letzte Miete in Deutschland (Hochhaus, wechselte mehrmals den Besitzer) betrug 690 EUR. Nachbarn (einen Stock hoeher und tiefer, gleiche Wohnung) mussten bereits 1180 EUR berappen. Ursache: Meine (Werks)Wohnung war an meinem Arbeitsvertrag langfristig gekoppelt. FAZIT: Vertrag ist Vertrag (solange kein Wucher oder sonst etwas vorliegt) und jedermann hat das Recht (die Freiheit) einen guten oder schlechten Vertrag abzuschliessen.
Das ist legitim. Ihr wart mit der Miethöhe doch einverstanden, also wo ist das Problem?
https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2019/4/reicht-einfacher-mietspiegel-zur-begruendung-von-mieterhoehung.html
Die Miete ist über dem Durchschnitt. Wir haben das akzeptiert, da die Lage nicht schlecht ist und das Haus 1995 gebaut wurde. Jedoch haben wir nach dem Einzug gemerkt, dass die Wohnung seinen Preis nicht Wert ist. Nicht bzw. sehr schlecht gegen Trittschall isoliert. Man hört die Pumpe von der Zentralheizung in der Wohnung, die Wohnung rauscht. Später haben wir dann auch die Mietpreise von den Nachbarn erfahren. Unser Vermieter ist auch total unfreundlich. Er will sich um nichts kümmern. Hauptsache er bekommt das Geld. Deshalb ziehen wir auch bereits um.