Gewährleistung - Firma wurde verkauft. Muss die neue Firma jetzt für Mängel haften?

6 Antworten

Die Schranktüre hat nun einen Defekt.

Heisst das, dass sie den Defekt noch nicht hatte, als sie an dich ausgeliefert wurde? Dann haftet der Haendler auch nicht dafuer. Die "Gewaehrleistung" bezieht sich nur auf den Auslieferungszustand und ausdruecklich nicht auch auf Maengel, die erst danach entstanden sind.

Zwar gibt es in den ersten 6 Monaten die sog. "Beweislastumkehr" (es gilt dann die widerlegbare Vermutung, nach der ein in dieser Zeit sichtbar gewordener Mangel auch schon von Anfang an vorgelegen hat), ab dem 7. Monat ist es aber auch damit vorbei und vom Kaeufer kann der Beweis dafuer verlangt werden, dass das Teil wirklich bereits kaputt war, als es an ihn ausgeliefert wurde.

Bei uns nicht.

Hier wird für jeden Bau eine eigene GmbH gegründet und diese nach Abnahme aufgelöst. Trotzdem wird bestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt drauf an, ob der neue Eigentümer Rechtsnachfolger geworden ist. Das wäre bei einer Übernahme oder Fusion der Fall. Hat er hingegen den Laden aus der Insolvenz heraus übernommen, sieht es schlecht für dich aus.


Wiblingen 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 13:03

Danke. Es war keine Insolvenz

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Dein Vertragspartner ist die juristische Person, also das Unternehmen an sich. Wenn jetzt eine andere natürliche Person das Unternehmen übernommen hat, ändert das nichts an deinem Kaufvertrag, da dieser ja mit dem Unternehmen und nicht mit der Person in Form des vorherigen Eigentümers des Unternehmens geschlossen wurde.

Bleibt also die Frage, ob das gesamte Unternehmen den Eigentümer gewechselt hat oder ob nur Geschäftsräume, Geschäftsausstattung und Waren verkauft wurden.

Wie lange liegt der Kauf deiner Einrichtung zurück?
Die Laufzeit der Gewährleistung dauert nämlich nur 2 Jahre.


Wiblingen 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 13:04

Es sind noch keine zwei Jahre

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Lasterix2014  12.04.2020, 14:06
@Wiblingen

Dann ist es die Frage, ob das neue Möbelhaus die Rechtsnachfolgerin des alten ist. Wenn sie es nicht sind, dann sind sie tatsächlich nicht zuständig.

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