Nebenkostenabrechnung, Kosten für Hausmeister wurden berechnet, den es nicht gab?
Wir bekamen Ende April von der neuen Hausverwaltung die Jahresabrechnung von; Juni 2019 bis Mai 2020. Es wurden Hausmeisterkosten berechnet. Den gab es aber nicht. In unserem Mietvertrag von 1972 und 2002, der 2014 genauso vom neuen Vermieter übernommen wurde, steht nichts davon drin. Müssen wir troztdem zahlen?
Vielen Dank für eure Antwort. Lieben Gruß Elisabeth.
Wieso denn zwei MV, welcher gilt?
Wie hoch ist der Anteil für den Hausmeister?
MV, weil ich da zugezogen bin. Einviertel Anteil wurde uns berechnet, vier Mietparteien. Wäre OK wenn es den Hausmeister gäbe.
4 Antworten
Kosten für Hausmeisterdienste sind auf die Nebenkosten umlegbar. Du kannst dir vom Vermieter die Belege für diese Kosten zeigen lassen.
Aber gemäß Urteil BGH darf fiktiv abgerechnet werden. Belege sind nicht nötig.
Das ist ja was ganz neues. Selbstverständlich dürfen nur Kosten umgelegt werden, die nachweisbar entstanden sind. Das zu prüfen, ist das Recht des Mieters in Form der Einsichtnahme in die Originalbelege.
Das Urteil ist Dir wirklich nicht bekannt? Glaube ich nicht.
Es gab und gibt Niemand. Strasse und Haus wird von alle Mieter in Ordnung gehalten.
Das kein Hausmeister zu sehen war heißt nicht das es keinen gibt.
Was genau steht zu Nebenkosten im aktuellen Mietvertrag?
Danke. Da steht nur Grundsteuern, Sach-Haftpflicht und Schornsteinfeger. Sonst nichts.
Lege Einspruch ein und fordere Einsichtnahme in die Originalbelege. Es dürfen nur tatsächlich entstandene und belegbare Kosten umgelegt werden.
Nicht so ganz, Zitat:
Vermieter darf Eigenleistungen nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens umlegen.
Der Vermieter darf mit eigenen Arbeitskräften erbrachte Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens abrechnen (BGH 10.10.12, VIII ZR 41/12,
Ist ja richtig, er muss aber darüber / dafür einen Beleg anfertigen mit Datum, Zeit und Art der Tätigkeit und Ausführender. Alles andre wäre Märchenstunde.
Am besten meldest du dich beim Mieterschutz
Bitte wo? Die Damen und Herren kennen meist nicht einmal ihr eigens Lexikon, so auch meine Erlebnisse.
Aber gemäß Urteil BGH darf fiktiv abgerechnet werden. Belege sind nicht nötig.