Nebenkostenabrechnung bei Eigentümer-und Mieterwechsel?

2 Antworten

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Der Vermieter B also der jetzige Eigentümer und Vermieter schreibt eine NK Abrechnung für Mieter A und eine für Mieter B


Inkognito-Nutzer   05.08.2024, 15:21

Joa, Vermieter A hat aber schon seinen Zeitraum abgerechnet. Was dann?

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Inkognito-Nutzer   05.08.2024, 15:31
@Maximilian112

Vermieter B müsste dem Mieter A also eine Abrechnung für den 1 Monat erstellen. Ist das überhaupt Pflicht? Was ist wenn er es nicht tut?

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Für die Abrechnung und die Mieter ist ein Vermieterwechsel völlig irrelevant.

Der der am letzten Tag des Abrechnungszeitraumes Eigentümer/Vermieter ist muß die Abrechnung machen. Für den kompletten Abrechnungszeitraum und für alle Mieter die im Abrechnungszeitraum Mieter sind bzw. waren.


GGImmo  05.08.2024, 15:23

Korrekt, üblicherweise gibt es entsprechende Regelungen im Kaufvertrag

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anitari  05.08.2024, 15:40
@GGImmo

Die gelten dann aber nur zwischen Verkäufer und Käufer, nicht für die Mieter.

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GGImmo  05.08.2024, 15:56
@anitari

Hier wird ja nur geregelt, wer welche Abrechnung macht. Das hat mit dem Mieter primär nichts zu tun. Der will nur rechtzeitig seine Abrechnung. Von wem ist dem Mieter egal

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Inkognito-Nutzer   05.08.2024, 16:09
@GGImmo

und wenn Vermieter A bereits seine Abrechnung für seine Abrechnungsperiode erstellt hat? Dann hätte Mieter A am Ende zwei Abrechnungen, soll das so sein?

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Inkognito-Nutzer   05.08.2024, 16:29
@anitari

Wieso einen Zeitraum? der eine rechnet seinen Zeitraum ab und der andere seinen...nur den einen monat

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anitari  05.08.2024, 16:36
@Inkognito-Beitragsersteller

Es geht um den Gesamtabrechnungszeitraum des Hauses, nicht um den Zeitraum wann wer Eigentümer war.

Gesamtabrechnungszeitraum sind i. d. R. 12 Monate, nicht einmal 5 und einmal 7 Monate.

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GGImmo  06.08.2024, 07:36
@Inkognito-Beitragsersteller

Das sollte nicht passieren, deshalb regelt man das ja im KV. Der bisherige Abrechnungszeitraum (12 Monate) muss eingehalten werden.

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Inkognito-Nutzer   06.08.2024, 09:02
@anitari

Aber es gab doch einen Mieterwechsel, natürlich kriegt der eine nur seine 5 Monate und der andere 7.

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anitari  06.08.2024, 10:12
@Inkognito-Beitragsersteller

Die Mieter nur jeweils für ihren Nutzungszeitraum, richtig.

Aber mit dem 12monatigem Abrechnungszeitraum des Objektes, von dem Vermieter der am letzten Tag des Abrechnungszeitraumes Eigentümer ist.

Nicht vom alten Eigentümer mit nur 5 Monate Abrechnungszeitraum.

Und der neue Mieter nicht nur eine Abrechnung mit 7 Monate Abrechnungszeitraum.

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Inkognito-Nutzer   06.08.2024, 10:31
@anitari

Also die Hausverwaltung müsste an den Vermieter zwei Hausgeldabrechnungen schicken? Für die jeweiligen zwei Nutzungszeiträume?

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Inkognito-Nutzer   06.08.2024, 11:27
@anitari

Ah wirklich? Haha das ist doch klar. Es geht hier um ein konkretes Szenario mit Eigentümerwechsel und Mieterwechsel jeweils ein Monat hintereinander. Das was Du beschreibst wäre, wenn alles gleichzeitig passieren würde (also neuer Eigentümer und neuer Mieter).

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Inkognito-Nutzer   06.08.2024, 12:03
@anitari

Ok dann anders: Es geht hier um den Fall, dass der Veräußerer bereits seine BK-Abrechnung für Jan-Feb erstellt hat. Was soll der Erwerber machen?

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