Nebenkosten von 2022 auf die Rechnung von 2023?
Hallo,
ich habe folgenden Fall.
Ich habe in einer WG mit drei Personen gewohnt. Wir haben die Abbrechnung von 2022 bekommen und zwei Personen haben ihre Anteile bezahlt. Der dritten Person hat um eine genauere Aufschlüsselung der Kosten gebeten die bist jetzt nicht eingegangen ist.
In der Abbrechung 2023, wird jetzt noch der Teil von 2022 aufgeführt und soll ebenfalls beglichen werden.
Meine Frage ist ob der Teil der von 2022 noch aussteht verjährt ist oder nicht.
Danke für die Hilfe.
3 Antworten
Verjähr ist das nicht, da die ursprüngliche Nebenkostenabrechnung ja fristgerecht innerhalb von 12 Monaten eingegangen ist. Aber die Person sollte den Anteil dann natürlich bezahlen.
Ich meine Mieten- und Nebenkosten-Rechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten erstellt und zugestellt werden. Die Verjährung der Rechnungen dürfte (wie alle normalen Rechnungen) nach 3 Jahren zum Jahresende sein.
Also eine Rechnung vom März 2022 verjährt erst 31.12.2025
- Abrechnungszeitraum: 12 Monate
- Abgabefrist: 12 Monate
- Zahlungsfrist: 30 Tage
- Widerspruchsfrist: 12 Monate
- Verjährungsfrist: 3 Jahre
Wann ist denn die Abrechnung für 2022 zugegangen?
Genaue Aufschlüsselung bedeutet was?
Die Argumentation von dieser Person ist dass sie die 2022 Abrechnung nicht "anerkennt" und sie keine neue bekommen hat und deswegen die Zahlung verjährt
Die Rechnung ist im Juli 2022 eingegangen
Ich glaube sie wollte wissen wie die Vermieter die zwei Wohneinheiten die über eine Heizung versorgt wurden getrennt wurden wenn es keine Zähler an den Heizkörpern gab