Nebeneinkünfte und Steuern (Online)?

3 Antworten

Also einmal das große Paket....

Du musst gemäß §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten Tätigwerden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es Freigrenzen oder Freibeträge. Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) elektronisch übermitteln, dieser wird geprüft und dir eine Steuernummer zugewiesen. Für den Online-Handel auf Marktplätzen wie eBay benötigst du eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Einmal die Sache mit den Steuern.

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.

Die Grenze beträgt:

  • 25.000 € Umsatz im Vorjahr

und

  • 100.000 € im laufenden Jahr (Im Jahr der Gründung 25.000€)

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Sofern du nicht aktiv auf die KUR verzichtest, nimmst du teil. Es wird nicht mehr nach voraussichtlichen Umsatz geschaut, sondern lediglich nach den tatsächlichen.

Liegst du im Vorjahr über den 25.000 € ist im aktuellen Jahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 25.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich. Werden jedoch in einem Jahr die 100.000€ überschritten, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen.

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen. (Auf die Ausnahme beim Bilanzierer gehe ich mal nicht ein)

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Meldest du dein Gewerbe (ein Kleingewerbe gibt es nicht) nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Dir fehlen erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

.....das Geld ist eigentlich gar nicht mal wichtig, es geht mir mehr um die Kreativität und das Hobby.

Dann wäre die einfachste Lösung, deine Arbeiten zu verschenken!

Ist dir die Sache unter diesen Umständen doch etwas wichtiger, musst du dir einfach mal Gedanken darüber machen, was du willst.

Tacheles statt Smalltalk

Wenn ich online ein paar Fotos verkaufe und etwas Nachhilfe biete und damit kleine Beträge verdiene,

Wenn das deine Absicht ist, ist das völlig in Ordnung. Das ändert aber nicht an der Tatsache Klartext zu reden.

Dann musst du dich fragen lassen welchen Sinn deine Frage nach Freibeträgen macht?

Gibt es Freibeträge? Wie wickelt man das ab?

Wenn ich im Monat 2 Fotos verkaufe 30 Minuten Nachhilfe gebe und damit 50,- EUR verdienen will......

Du bist hier nicht beim Gewerbe- oder Finanzamt.

Du schreibst:

Ganz wichtig: Ich möchte bezüglich Ämtern und Anmeldungen möglichst keine Verbindlichkeiten eingehen.

Wenn ein Kapitän sein Ziel nicht kennt, ist kein Wind der richtige (Seneca)

Wahrscheinlich wirst du Antworten erhalten, die einer dieser Kategorien zugeordnet werden können. Aber bringt dich das wirklich weiter - wohl kaum.

Gewinnerzielungsabsicht

Im Privatrecht ist die Gewinnerzielungsabsicht eines der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines Gewerbes. Demnach ist Gewerbe jede selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

Liebhaberei und Umsatzsteuer

Auch wenn Ihre Liebhaberei steuerlich meist keine Rolle spielt, sollten Sie die Umsatzsteuer im Blick behalten. Diese wird fällig, wenn ihr Unternehmen im Vorjahr mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich über 100.000 Euro liegt. 

Unterschied zwischen der Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei

Der Unterschied zwischen der Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei besteht darin, dass bei der Liebhaberei die Tätigkeit primär der persönlichen Freude, dem Hobby oder der Freizeitgestaltung als Lebensführung dient und keiner Gewinnerzielung

Es handelt sich dabei um Fotografie Kunstwerke und etwas Nachhilfe, die online verkauft werden soll.

Du willst Kunstwerke verkaufen. Zeigen möchtest du aber offensichtlich nichts. Gibt es dafür einen bestimmten Grund?

Ein paar Interessenten habe ich schon......

Das ist doch schon mal was.

  • Die wollten bisher alle nicht wissen, was deine Nachhilfe kostet und welche Leistung sie für ihr Geld erhalten?
  • Wie bist du an deine Interessenten gekommen?
  • Was befähigt dich, anderen Nachhilfe zu geben?
  • Bist du selbst professioneller Fotograf oder hast du dir dein Können selbst beigebracht?
  • Wie alt bist du und womit verdienst du im normalen Leben dein Geld?
  • Wer ist deine Zielgruppe. Also was glaubst du, wer würde deine Fotos wahrscheinlich am Häufigsten kaufen?
  • Wenn ich online ein paar Fotos verkaufe und etwas Nachhilfe biete und damit kleine Beträge verdiene, wie läuft das mit den Steuern?
  • Warum kannst du nicht auch vorstellen größere Beträge zu verdienen oder sogar ein Business aus deinem Hobby zu machen?
Grundfreibetrag 2024: Rückwirkende Erhöhung

Der Grundfreibetrag wurde bereits zum 1. Januar 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Eine erneute rückwirkende Anhebung auf 11.784 Euro wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/grundfreibetrag-und-steuertarife-aenderungen-2024-bis-2026/

Wer sich informiert muss sich nicht in die Steuer-Hose machen!

Als Selbstständiger kannst du mit verschiedenen Steuerfreibeträgen deine Steuerlast reduzieren. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro (Alleinstehende) bzw. 24.192 Euro (Ehepaare) – erst darüber werden Steuern fällig. Mit der Klein­unternehmer­regelung bist du von der Umsatzsteuer befreit, solange dein Umsatz 2024 maximal 22.000 Euro betrug und 2025 voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegt. 

https://sevdesk.de/ratgeber/buchhaltung-finanzen/steuern/freibetrag-selbststaendige/

Gewerbe anmelden.

Rest Steuerberater fragen.

Eventuell empfiehlt sich eine Steuerberatung vor einer Gewerbeanmeldung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..