Nach Sterbefall KFZ-Versicherung?

6 Antworten

Die "Rabattübertragung" ist in der Regel kein Problem beim Sterbefall: du mußt für dich einen Kfz-Versicherungsantrag stellen mit dem Formular zur "Rabattübertragung" als Anlage (erhälst du vom künftigen Versicherer als "Antrag auf Anrechnung der SF-Klasse von einer anderen Person") sowie eine lesbare Führerscheinkopie!

Bitte dabei beachten: es gibt Fristen einzuhalten für diese Übertragung und in der Regel werden nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum übertragen (deshalb die lesbare Führerscheinkopie)!

Dein Versich.vertreter weiß da genau Bescheid und hat auch die nötigen Formulare hierzu ;-)

Nachzulesen in den AKB deines Vaters (Allg. Kraftfahrtbedingungen) unter dem Punkt: "Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person"

wie z.B. hier von der Kravag:

Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person

Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben. Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:

a. Es handelt sich bei der anderen Person um

-einen Familienangehörigen (z.B. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil oder Kind),

-Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder

-Ihren Arbeitgeber;

b. Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Personregelmäßig gefahren haben. Hierzu gehört, dass Sie und die andere Person uns den Zeitraum in Textform bestätigen. Wenn die andere Person verstorben ist, genügt Ihre Bestätigung.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zunächst mein Beileid zu deinem Verlust.

Du kannst den SFR in dem Rahmen übernehmen in dem du ihn selbst hättest erfahren können, also basierend darauf wie lange du deinen Führerschein hast. Wenn Papa z.B. ne SF30 hatte, kannst du natürlich keine 30 schadenfreien Jahre übernehmen, wenn du z.B. erst seit 2 Jahren Auto fährst.

Das muss natürlich mit den anderen Erben die ebenfalls ein Interesse daran haben könnten abgeklärt werden.


FailB0B 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 11:06

Hab mein Führerschein auch erst seid 2 Jahren.. danke

Bei meiner Ma war es letztens so, dass sie dachte, sie kann die Versicherung einfach von meinem verstorbenen Dad übernehmen.. also besser gesagt, einfach weiterlaufen alssen.

Ne, das musste dann überschrieben werden auf ihren Namen, war aber nunr eine Formalität.

Unser versicherungsmann hat ihr das ganz nett erklärt wie das geht, es war echt kein Akt.

Bei Deiner Versicherung wird das ähnlich sein. Anrufen, Anliegen schildern, dann erklären sie Dir alles.

bei meiner Ma ging das 1 zu eins über, bei Dir wird es ggf. daruf ankommen, wie lange Du den Führerschein schon hast.


FailB0B 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 11:07

Vielen Dank.

... viel Kraft in dieser schweren Zeit und bei meiner kann der Vertrag nicht einfach so übernommen werden.

Wenn denn Dein Berater/Makler das damals über Papi gemacht hat, ist ja meist sogar teurer, wird er doch seine Gründe gehabt haben. Wieso hat er jetzt keinen Plan?

Bei meiner können übernommen werden die gefahrenen Jahre.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erstmal mein Beileid!

Die meisten Versicherer bieten die Möglichkeit an, dass die Prozente übernommen werden - zumindest die Prozente, die du gemäß deine Führerschein-Haltedauer auch selbst hättest maximal erwerben können . Dafür muss ein spezieller Antrag gestellt werden, den eigentlich der ursprüngliche Versicherungsnehmer unterzeichnen muss, was hier wohl Schwierigkeiten bereiten dürfte… Vielleicht solltest du mit der Problematik mal an die Versicherung herantreten, die werden bestimmt ein kundenorientiertes Entgegenkommen zeigen.

T3Fahrer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

NamenSindSchwer  23.09.2019, 11:08
Dafür muss ein spezieller Antrag gestellt werden, den eigentlich der ursprüngliche Versicherungsnehmer unterzeichnen muss

Auf sämtlichen mir bekannten Rabattübertragungsformularen ist neben dem Feld "bisheriger VN gibt SFR mit Datum XX ab" auch ein Feld "bisheriger VN ist an Datum XX verstorben" und der muss dann natürlich auch nicht mehr unterschreiben. Das sollte kein Problem darstellen.

T3Fahrer  23.09.2019, 11:18
@NamenSindSchwer

Ich kenne halt nur das mit der Unterschrift und musste mich diesbezüglich noch nicht mit einem Sterbefall auseinandersetzen. Aber wie ich schon schrieb, nehme ich an, dass die Versicherung spätestens auf persönliche Anfrage ein Entgegenkommen zeigen wird…

siola55  23.09.2019, 12:59

Also "Prozente" können auf keinen Fall übertragen werden (auch keine SF-Klassen), da die Rabattstaffeln bzw. die Beitragssätze von Versicherer zu Versicherer verschieden sein können: es werden max. die Anzahl schadenfreier Jahre übertragen seit dem Führerscheindatum des Übernehmers.

Dafür muss ein spezieller Antrag gestellt werden, den eigentlich der ursprüngliche Versicherungsnehmer unterzeichnen muss, was hier wohl Schwierigkeiten bereiten dürfte…

Da ist weder ein "spezieller Antrag" erforderlich noch eine Unterschrift des Verstorbenen :-((

Diese Übernahme des Schadenverlaufs wird mit einem ganz normalen Kfz-Versicherungsantrag beim künftigen Versicherer beantragt mit Anlage des "Formulars zur Rabattübertragung" (auch "Antrag auf Anrechnung der schadenfreien Jahre von einer anderen Person" genannt) und einer lesbaren Führerscheinkopie.

Dabei sind Fristen zu beachten!

T3Fahrer  23.09.2019, 13:06
@siola55

Genau, das Formular zur Rabattübertragung. Das ist ja genau das, was ich geschrieben habe. Wir haben es jedenfalls schon zweimal durchlaufen und mussten zweimal ein Formular dazu einreichen, auf dem der – bei uns noch lebende – ehemalige Versicherungsnehmer unterzeichnen musste. Jetzt werden wir doch mal nicht kleinkariert hier. Dass die Versicherung im Zweifelsfall ja vermutlich auf diese Unterschrift verzichten wird, habe ich ja auch bereits geschrieben, schon in meiner ursprünglichen Antwort.

Ob ich nun von Rabatt, schadensfreien Jahren oder Schadensfreiheitsklasse schreibe, ist doch völlig egal, der Fragesteller weiß, was ich meine. Und dass er nur die angerechnet kriegt, die er sich auch selbst gemäß seiner Dauer des Führerscheinbesitzes das hätte erfahren können, habe ich auch geschrieben.

siola55  23.09.2019, 13:17
@T3Fahrer
Dafür muss ein spezieller Antrag gestellt werden...

Es gibt leider kein "spezieller Antrag" hierfür, sondern nur der Kfz-Antrag + Anlageformular zur Rabattübertragung + Führerscheinkopie!

Ich habe da schon über 25 Jahre Erfahrung im Versich.geschäft und denke, daß ich da genau Bescheid weiß ;-)

PS: Eine SF-Klasse kann leider nicht 1:1 übertragen werden :-((

siola55  23.09.2019, 13:23
@T3Fahrer
Vielleicht solltest du mit der Problematik mal an die Versicherung herantreten, die werden bestimmt ein kundenorientiertes Entgegenkommen zeigen.

Da kommt es doch nicht auf die Kulanz eines Versicherers an: dies ist doch alles in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) geregelt ;-)

T3Fahrer  23.09.2019, 13:24
@siola55

Ob du das nun Antrag oder Anlageformular nennst ist doch völlig wurscht. Es ist ein Wisch, den der Fragesteller einreichen oder hinzufügen muss. Das ist doch nur ein anderer Name, den du dem gleichen Zettel gibst und dem FS völlig egal.

Die Schadensfreiheitsklasse ist bei uns vollständig übertragen worden, das kann sich natürlich ändern, wenn du das Versicherungsunternehmen wechselst oder die Schadensfreiheitsklasse zu hoch ist, als dass der neue Versicherungsnehmer sie selbst hätte erfahren können mit der Dauer seines Führerscheinbesitzes.

Ich widerspreche dir ja auch gar nicht, aber es nervt mich, wenn meine Aussage als falsch dargestellt wird. Ich habe praktisch das gleiche geschrieben wie du, nur mit anderen Worten.

T3Fahrer  23.09.2019, 13:25
@siola55

Das war auch nicht allgemein auf die Übertragung bezogen, sondern auf mein – zugegebenermaßen – fehlendes Wissen, dass es regelhaft ein Kreuz für verstorbene ehemalige Versicherungsnehmer gibt, das man offenbar setzen kann.

siola55  23.09.2019, 13:26
@T3Fahrer

Deine Antwort war ja in Teilen okay, jedoch nicht hilfreich für den FS!

T3Fahrer  23.09.2019, 13:27
@siola55

Wieso nicht hilfreich? Der Rabatt wird im Großen und Ganzen übertragen, wenn er den entsprechenden Wisch dafür einreicht. Das war doch wohl hilfreich und das war die Frage.

siola55  23.09.2019, 13:29
@T3Fahrer

Lass' doch bitte den FS entscheiden, was für ihn hilfreich war - deine Antwort jedenfalls nicht...

T3Fahrer  23.09.2019, 13:30
@siola55

Selbstverständlich entscheidet der Fragesteller selbst. An der Stelle möchte ich aber auch betonen, dass du angefangen hast dem Fragesteller vorzugeben, was für ihn hilfreich war. Jedenfalls war dein Kommentar auch nicht hilfreich, weil er keine Neuigkeiten gebracht hat.

FailB0B 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 11:07

Danke