Auto ummelden?

2 Antworten

Ja die Zulassungsstelle teilt sowohl der Versicherung als auch dem Zollamt die Ummeldung mit. Klärt mal ab, wer Versicherungsnehmer wird. Wer dann bezahlt, ist egal. Aber wenn dein Vater der Halter wird, muss er entweder dabei sein oder eine Vollmacht ausgefüllt haben. Und du brauchst ne Ausweiskopie sowie eine neue eVb. In der dein Vater als Halter und du als Fahrer geführt seid.


Inkognito-Nutzer   28.08.2024, 23:43

Gut die Steuer habe ich vor einen Monat bezahlt, eigentlich müsste ich diese nicht nochmals zahlen.

Ja wer der Versicherungsnehmer sein wird, klären wir noch.
Die eVB habe ich mir sicherheitshalber schon mal genommen, zwar von einer anderen Versicherung aber müsste theoretisch auch kein Problem sein wenn die Zulassungsstelle sowie alles kündigt.

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Hilfe

Hatte bedenken gehabt bezüglich meiner jetzigen Versicherung da ich diese nicht selbst gekündigt habe.

siola55  29.08.2024, 06:59
@Inkognito-Beitragsersteller

Die eVB habe ich mir sicherheitshalber schon mal genommen, zwar von einer anderen Versicherung...

wo ihr doch noch gar nicht wisst, wer jetzt VN wird!? Solltest du der VN werden, dann muß doch eine eVB-Nr. für einen abweichenden Fahrzeughalter angefordert werden, sonst kann doch die Zulassung.stelle das Fahrzeug gar nicht zuordnen :-((

Inkognito-Nutzer   29.08.2024, 16:36
@siola55

Also das Auto ist zurzeit auf mich angemeldet und die Versicherung läuft ebenso über mich.

Mein Versicherungsvertreter meinte, es wäre überhaupt kein Problem wenn ich das Auto auf meinem Papa ummelde und die Versicherung, durch die neue eVB Nummer, auf mich anmelde.
Das war stand der Dinge, war mir allerdings unsicher ob’s tatsächlich so funktioniert.

Nach Absprache werde ich auch der VN.

siola55  29.08.2024, 19:53
@Inkognito-Beitragsersteller

Also versicherst du doch das selbe Auto und deshalb gelten die "älteren Rechte" des bisherigen Versicherers und der neue Versich.vertrag ist somit hinfällig!

PS: Verstehe immer noch nicht den Sinn und Zweck deines Wechsels...

siola55  29.08.2024, 20:35
@Inkognito-Beitragsersteller

Also ein verpasster Versichererwechsel oder was sonst bitte? Macht überhaupt keinen Sinn dieser Wechsel und du verlierst deine schadenfreien Jahre für immer, sollte dein Vater VN werden... :-((

Solltest du der VN werden, dann bist du an den bisherigen Versicherer gebunden!

Und weshalb ummelden - etwa wg. Eigentumsverhältnis?

Bitte beachten: als abweichender Fahrzeughalter verlangen manche Versicherer einen Zuschlag in der Versich.prämie... :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Inkognito-Nutzer   29.08.2024, 16:38

Ja richtig.

Das Auto bewege ich allerdings noch hauptsächlich.

Mein neuer Versicherungsvertreter meinte es wäre kein Problem, auch innerhalb des Jahres zu wechseln da die Zulassungsstelle alles regelt.

siola55  29.08.2024, 11:34

Ich hab zudem gelesen, dass die Zulassungsstelle die Kfz Versicherung automatisch kündigt sobald die Ummeldung stattfindet...

Stimmt nur zum Teil: falls du wieder der VN werden solltest, dann hat der bisherige Versicherer die "älteren Rechte" - will heißen: du hast dann keinen Anspruch auf einen Versichererwechsel, da bei dir kein Fahrzeugwechsel erfolgt :-((

Inkognito-Nutzer   29.08.2024, 16:40
@siola55

Mir wurde gesagt dass wenn ich das Auto auf meinem Vater ummelde und die neue eVB Nummer von mir durchgebe, dass es problemlos funktioniert

siola55  29.08.2024, 19:38
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja klar - das Abmelden ist ja okay, aber du kannst den Versicherer nicht wechseln wegen der älteren Rechte deiner bisherigen Versicherung :-((

siola55  30.08.2024, 06:00
@Inkognito-Beitragsersteller

Mein letzter Tipp: Lass bitte diese Vorgehensweise schriftlich von deinem vermeintlichen Versich.vermittler bestätigen; du hast nämlich nur Nachteile von diesem sog. "Versichererwechsel": unnötige Ummeldekosten und Verlust deiner schadenfreien Jahre falls der Vater VN+ Halter wird.

Falls du der VN wirst u. der Vater Fzg.-Halter, dann gibt es einen Zuschlag in der Versich.prämie wegen abweichenden Fzg.-Halter!

Einen kurzfristigen Vorteil hat nur dein vermeintlicher Versich.vermittler: er hat dich kurz als neuen Kunden, bis die Rabattabfrage beim bisherigen Versicherer erledigt ist. Dann fällt nämlich der Schwindel mit dem vorzeitigen Versichererwechsel auf (mit gleichem Fahrzeug!) und die bisherige Kfz-Versich. tritt wieder in Kraft :-((

Schönen sonnigen Tag noch ;-)

Inkognito-Nutzer   30.08.2024, 18:01
@siola55

Wirklich vielen Dank für deine Mühe, bin nicht so ganz belesen in dieser Thematik😅

Mir wurde nur gesagt dass sobald ich das Auto ummelde, ich trotzdem noch VN bleiben kann und mit der neuen eVB Nummer alles funktioniert.

Meine Schadenfreiheitsrabatte bleiben trotzdem bestehen. Mein Versicherungsvertreter meinte, er würde zwar alles von der alten Versicherung geschickt bekommen, allerdings bleibe ich bei meinen Rabatten.
Ist vertraglich auch so vereinbart.
Kurz gefasst, ich soll zur Zulassungsstelle, Auto ummelden und neue eVB Nummer vorlegen.
Mein Vater dürfe ebenso fahren.
Nun ob das tatsächlich so ist weiß ich nicht. 😃

siola55  29.08.2024, 09:54

Also das Problem ist nicht die Kündigung deiner Versicherung, sondern deine bisherigen schadenfreien Jahre: falls dein Vater VN wird, müßte ja die SF-Klasse auf deinen Vater übertragen werden und du mußt für immer verzichten auf deine schadenfreien Jahre - da gibt es kein zurück! :-((