Nach Kündigung wohnen bleiben?
Hallo, wir haben vor sechs Monaten fristgerecht zum 30.04.25 gekündigt. Die Wohnung, in der wir einziehen wollten, ist ein Altbau der renoviert wird, wurde uns zum 01.05.25 mündlich zugesagt. Nun ziehen sich die Renovierungsarbeiten doch noch bis ca. 20.05.25 hin und wir können erst einen Monat später umziehen bzw. ausziehen als geplant. Dh., wir müssten also einen Monat länger in unserer alten Wohnung bleiben. Gibt es für solch einen Fall eine rechtliche Absicherung oder kann der Vermieter sofort eine Räumungsklage einreichen? Das Problem hierbei ist, wir haben keinen Kontakt mehr zu unserem Vermieter
6 Antworten
Das Problem hierbei ist, wir haben keinen Kontakt mehr zu unserem Vermieter
Das ist nun wirklich Euer Problem. Was, wenn am 1. Mai der Vermieter kommt, um die Wohnung abzunehmen und hinter ihm steht direkt der neue Mieter? Dieser sieht dann, dass er noch gar nicht einziehen kann und wird sofort seine Umzugsfirma informieren, dass der Einzug nicht am 2.5. stattfinden kann. Ab dem Moment wird es für Euch so richtig teuer.
Da Ihr vom neuen Vermieter nur eine mündliche Zusage habt, könnt Ihr diesen noch nicht einmal mit Euren Mehrkosten belasten.
Der Vermieter könnte von Euch (neben der Miete) Schadenersatz einfordern, wenn ihm tatsächlich ein Schaden entsteht.
Ein Schaden könnte ihm entstehen, wenn er z. B. ab dem 01.05 neue Mieter hat, die dann nicht einziehen können. Diese neuen Mieter können sich dann in einem Hotel einmieten und ihre Möbel einlagern. Die Kosten dafür müsste der Vermieter tragen, der die dann an Euch weitergeben kann.
Dafür gibt es keine rechtliche Absicherung. Der Vermieter kann am 01.05. Räumungsklage einreichen.
Sollte es einen neuen Mieter ab 01.05. geben kann das richtig teuer für euch werden!
"Gibt es für solch einen Fall eine rechtliche Absicherung"
Was willst Du da absichern? Ihr habt gekündigt und Ihr habt keinerlei Anspruch mehr auf die alte Wohnung. Wenn noch nicht neuvermietet wurde, könnt Ihr nachfragen, ob Ihr verlängern könnt, mehr nicht.
Hier ist der NEUE Vermieter in der Pflicht, Euch übergangsweise bis zur Fertigstellung eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Der alte Vermieter kann auf der Kündigung bestehen und klagen. Stellt den Kontakt irgendwie her und fragt nach, ob der noch einen Monat still hält.