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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietwohnung, Mieten
Wenn du dem Vermieter nach Erhalt der BK-Abrechnung die Genehmigung zum Abzug der Nachzahlung von der Kaution erteilst, darf der Vermieter das. Ich würde aber zuvor die Abrechnung prüfen.
Dafür ist ein Zurückhalten der Kaution durch den Vermieter ja auch gedacht, evtl. Nachzahlungen aus einer Betriebskostenabrechnung zu tätigen.
Stimmt nicht! Die Mietsicherheit kann nur eingesetzt werden, wenn der Mieter die Nachzahlung aus der Bk-Abrechnung nicht fristgerecht leistet.
Ist schon klar.... das zurückbehaltende hab ich von der Rechnung abgezogen und nun bekomme ich ein Bescheid dieses Geld zu überweisen