Kann ein Mieter nach Auszug mit der einbehaltenden Mietkaution die Betriebskostenabrechnung begleichen?

Gerhart  14.12.2024, 22:08

Bist du Mieter oder Vermieter?

Fritz2911 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 17:00

Mieter

2 Antworten

Wenn du dem Vermieter nach Erhalt der BK-Abrechnung die Genehmigung zum Abzug der Nachzahlung von der Kaution erteilst, darf der Vermieter das. Ich würde aber zuvor die Abrechnung prüfen.

Dafür ist ein Zurückhalten der Kaution durch den Vermieter ja auch gedacht, evtl. Nachzahlungen aus einer Betriebskostenabrechnung zu tätigen.


Gerhart  14.12.2024, 22:11

Stimmt nicht! Die Mietsicherheit kann nur eingesetzt werden, wenn der Mieter die Nachzahlung aus der Bk-Abrechnung nicht fristgerecht leistet.

Fritz2911 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 13:26

Ist schon klar.... das zurückbehaltende hab ich von der Rechnung abgezogen und nun bekomme ich ein Bescheid dieses Geld zu überweisen