Muss Vermieter neue Rolladen einbauen?

11 Antworten

Instandsetzung vs. Modernisierung

Zur Instandsetzung gehören auch die Ersatzbeschaffung notwendiger Teile in einwandfreiem Zustand, in wirtschaftlich vertretbarem Umfang sowie alle öffentlich rechtlich vorgeschriebenen baulichen Veränderungen. Schäden, die den Gebrauchswert eines Gebäudes, der Räume oder der Einrichtungen nicht unerheblich vermindern, können bei Bestehen von Mietverhältnissen zu Mietminderungen führen. Die Instandsetzung kann auf Grundlage der Modernisierung, also mit modernen Mitteln und Materialien, die auf dem neuesten technischen Stand sind, erfolgen. Generell sind die Begriffe aber voneinander abzugrenzen, da bei einer Modernisierung zum einen der Wohnstandard erhöht wird und zum anderen Umlagekosten für den Mieter entstehen können, was bei der Instandsetzung nicht der Fall ist. Zur Modernisierung gehören zum Beispiel die Erneuerung der Sanitäranlagen in der Wohnung, der Einbau von energieeffizienteren Heizungsgeräten und der Anbau von Stellplätzen für die Mieter.

Beispiele für Instandsetzungskosten

Zu Instandsetzungskosten zählen Beispielsweise Kosten für:

  • die Beseitigung von Frostschäden
  • den Austausch des Fußbodens
  • die Erneuerung der Fassade
  • den Austausch gelöster oder defekter Dachziegel
  • die Erneuerung/den Austausch der Energieversorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas)
  • den Austausch des Heizkörpers
  • die Erneuerung der Fenster
  • größere Anstrich- und Tapezierarbeiten
  • die Abdichtung von Balkonen und Dächern

https://www.immobilienscout24.de/baufinanzierung/lexikon/instandsetzungskosten.html

Da die Rolläden für mich ein Gebäudebestandteil sind müsste der Vermieter für die Instandsetzung aufkommne

Sind Einrichtungsgegenstände in der Wohnung vorhanden, muss der Vermieter sich um ihre Instandhaltung kümmern.

Außer diese Gegenstände werden durch grobe Fahrlässigkeit oder mit Absicht beschädigt.

" Rollladenmotor in Mietwohnung defekt - wer muss Reparatur zahlen?
Rolladenmotor defekt, kaputt: Kosten für eine Reparatur oder Erneuerung eines Motors, mit dem ein Rollladen bewegt wird, muss normalerweise der Vermieter tragen, wenn die Wohnung mit elektrischen Rollläden während eines Mietverhältnisses vom Vermieter ausgestattet wurde bzw. die Mietwohnung zu Beginn des Mietvertrags bereits mit elektrischen Rollläden ausgestattet war, mit dieser Ausstattung angemietet wurde. "

Quelle: https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Rollladen/Rollladenmotor-in-Mietwohnung-defekt-wer-muss-Reparatur-zahlen-E3193.htm


diewoelfin0815  02.01.2020, 08:06

Zu Deinem Vortext: ein Rollladen ist absolut kein Einrichtungsgegenstand, sondern ein Gebäudebestandteil! Und das ist bei so etwas auch relevant!

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WolfishChaos  02.01.2020, 08:10
@diewoelfin0815

Davon bin ich nicht überzeugt.

Sollte man vielleicht auch von der Art des Rolladens abhängig machen.

Drinnen = Einrichtungsgegenstand

Draußen = Gebäudebestandteil

Unabhängig davon ändert sich aber nichts an den Pflichten des Vermieters.

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diewoelfin0815  02.01.2020, 08:21
@WolfishChaos

Der Rollladen ist fest integrierter Bestandteil und deswegen auf alle Fälle ein Gebäudebestandteil! Und dabei ist es auch unerheblich, ob er innen oder außen bzw. von Anfang an oder nachträglich montiert wurde!

Bei einer Jalousie wäre es schon was anderes. Das ist nicht zwangsweise ein Gebäudebestandteil!

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WolfishChaos  02.01.2020, 08:25
@diewoelfin0815

Es gibt auch nicht fest integrierte Rolläden.

Und auch eine bereits vorhandene selbstständig kaputt gegangene Jalousie müsste der Mieter reparieren oder austauschen.

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WolfishChaos  02.01.2020, 09:00
@WolfishChaos
"Jalousie müsste der Mieter reparieren oder austauschen"

*Vermieter sollte das heißen

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diewoelfin0815  02.01.2020, 09:04
@WolfishChaos
Es gibt auch nicht fest integrierte Rolläden.

Dann bitte ich Dich doch einfach mal um einen Link zu so einem Rollladen, der angeblich nicht zum Gebäude gehört!

Zur Info: so etwas gilt auf alle Fälle als Gebäudebestandteil (ich weiß es aus meinem Berufsalltag, denn ich bin in der Baubranche tätig!): https://www.sowero.de/rolladen-shop-rollladen/solar-rollladen.php

Und auch eine bereits vorhandene selbstständig kaputt gegangene Jalousie müsste der Mieter reparieren oder austauschen.

Da kommt es zwar auch wieder auf ein paar Feinheiten an, aber dazu schrieb ich ja selbst schon:

Bei einer Jalousie wäre es schon was anderes. Das ist nicht zwangsweise ein Gebäudebestandteil!
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Wenn die Rolladenmotoren vom Vermieter eingebaut wurden muss er sich auch um die Funktionalität kümmern. Stammen sie aber vom Vormieter, musst du dich selber kümmern.

Ja, dass ist die Aufgabe vom Vermieter, soweit nicht anders im Mietvertrag vorgesehen. Wie Schäden bis Summe X, vom Mieter selbst zu tragen sind.

es ist natürlich reine Vermieterangelegenheit, dies in Ordnung zu setzen.Ich hoffe, Du bist im Mieterbund oder hast eine ähnliche Rechtsschutzversicherung