Muss Vermieter neue Rolladen einbauen?
Hallo liebe Leute,
in unserer Mietwohnung im Wohnzimmer befinden sich zwei großen Fenster zum Balkon raus, an denen Rolladen befestigt sind. Diese konnten bis vor kurzem elektrisch hoch- und runtergezogen werden. Jetzt funktioniert die Elektrik nicht mehr und man kann die Rolladen nicht mehr bewegen.
Der Vermieter sagte mir, dass ich die Herstellersoftware aus dem Internet runterladen solle, um die Elektrik wieder zu beheben (ein Herstellername ist aber nirgendwo auf der Außenkleidung zu finden). Er sagte auch, dass ich es beim Einzug (Sommer 2019) abgelehnt hätte, neue, nichtelektrische Rolladen einbauen zu lassen. Daran kann ich mich aber nicht mehr erinnern und es gibt auch nichts schriftliches zu meiner angeblichen Aussage.
Ist der Vermieter denn verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Rolladen wieder herzustellen? Wir haben diese nicht kaputt gemacht, sondern die Elektrik funktionierte einfach nicht mehr.
Ein Bekannter von mir meinte im Übrigen, dass man den Gurt bei Einbau auch falsch eingebaut habe, weil der falsch rum anliegt (ist auch zu sehen)
Vielen Dank für Rat!
11 Antworten
Sind Einrichtungsgegenstände in der Wohnung vorhanden, muss der Vermieter sich um ihre Instandhaltung kümmern.
Außer diese Gegenstände werden durch grobe Fahrlässigkeit oder mit Absicht beschädigt.
" Rollladenmotor in Mietwohnung defekt - wer muss Reparatur zahlen?
Rolladenmotor defekt, kaputt: Kosten für eine Reparatur oder Erneuerung eines Motors, mit dem ein Rollladen bewegt wird, muss normalerweise der Vermieter tragen, wenn die Wohnung mit elektrischen Rollläden während eines Mietverhältnisses vom Vermieter ausgestattet wurde bzw. die Mietwohnung zu Beginn des Mietvertrags bereits mit elektrischen Rollläden ausgestattet war, mit dieser Ausstattung angemietet wurde. "
Davon bin ich nicht überzeugt.
Sollte man vielleicht auch von der Art des Rolladens abhängig machen.
Drinnen = Einrichtungsgegenstand
Draußen = Gebäudebestandteil
Unabhängig davon ändert sich aber nichts an den Pflichten des Vermieters.
Der Rollladen ist fest integrierter Bestandteil und deswegen auf alle Fälle ein Gebäudebestandteil! Und dabei ist es auch unerheblich, ob er innen oder außen bzw. von Anfang an oder nachträglich montiert wurde!
Bei einer Jalousie wäre es schon was anderes. Das ist nicht zwangsweise ein Gebäudebestandteil!
Es gibt auch nicht fest integrierte Rolläden.
Und auch eine bereits vorhandene selbstständig kaputt gegangene Jalousie müsste der Mieter reparieren oder austauschen.
Es gibt auch nicht fest integrierte Rolläden.
Dann bitte ich Dich doch einfach mal um einen Link zu so einem Rollladen, der angeblich nicht zum Gebäude gehört!
Zur Info: so etwas gilt auf alle Fälle als Gebäudebestandteil (ich weiß es aus meinem Berufsalltag, denn ich bin in der Baubranche tätig!): https://www.sowero.de/rolladen-shop-rollladen/solar-rollladen.php
Und auch eine bereits vorhandene selbstständig kaputt gegangene Jalousie müsste der Mieter reparieren oder austauschen.
Da kommt es zwar auch wieder auf ein paar Feinheiten an, aber dazu schrieb ich ja selbst schon:
Bei einer Jalousie wäre es schon was anderes. Das ist nicht zwangsweise ein Gebäudebestandteil!
Ja, dass ist die Aufgabe vom Vermieter, soweit nicht anders im Mietvertrag vorgesehen. Wie Schäden bis Summe X, vom Mieter selbst zu tragen sind.
es ist natürlich reine Vermieterangelegenheit, dies in Ordnung zu setzen.Ich hoffe, Du bist im Mieterbund oder hast eine ähnliche Rechtsschutzversicherung
Ganz einfache Geschichte, wenn kaputt durch selbstverschulden dann muss du selbst alle kosten tragen, wenn nicht dan Vermieter
Wenn die Rolladenmotoren vom Vermieter eingebaut wurden muss er sich auch um die Funktionalität kümmern. Stammen sie aber vom Vormieter, musst du dich selber kümmern.
Zu Deinem Vortext: ein Rollladen ist absolut kein Einrichtungsgegenstand, sondern ein Gebäudebestandteil! Und das ist bei so etwas auch relevant!