Muss Trinkgeld, das in der Gastronomie über EC-Karte gezahlt wird, versteuert werden? Wie wird das bei euch im Restaurant/Café/Bar geregelt?
Hallo ihr Lieben,
seit einigen Monaten arbeite ich nun in einem Café. Das Trinkgeld, das wir in Bar bekommen, teilen wir nach der Schicht gleichmäßig auf uns Servicekräfte und das Küchenpersonal auf. Soweit so gut. Vom EC-Kartentrinkgeld habe ich bisher aber nichts gesehen. Auf Nachfrage antwortete mir mein Chef, dass er darauf 50% (!!) Steuern zahlen müsse und auch nicht wisse, wie er es uns danach rechtlich konform auszahlen könne. Vorläufiges Ende der Diskussion.
Da ich das natürlich nicht so hinnehmen möchte und mir nach bestandenen ersten Monaten auch nicht mehr alles gefallen lassen möchte, bitte ich euch nun um euren Rat, eure Erfahrungen und fundiertes Wissen (gerne mit Beleg, wo ich was finden kann. "Nur damit ließe sich noch einmal darüber reden").
Vielen lieben Dank! :)
P.S. Eine schnelle Google Recherche hat mir auch schon ausgespuckt, dass man das EC-Trinkgeld wohl NICHT versteuern muss, solang es personengerichtet direkt nach der Schicht an die Leute verteilt wird, die zu der Zeit gearbeitet haben (wie auch das Bar-Trinkgeld). Das hab ich aber auch nur in Foren gelesen und ein Beleg dazu und weitere Praxis-Erfahrungen wären echt super!
5 Antworten
Die Frage ist zwar etwas her, aber vielleicht bist du noch interessiert,
Das Geben eines Trinkgeldes ist eine freiwillige Leistung durch den Gast. Er kann damit die Arbeit bestimmter oder aller Mitarbeiter honorieren. Restaurantbesitzer sind verpflichtet, diese Gelder an ihre Teams weiterzugeben – egal, ob es bar gegeben oder mit der Karte bezahlt wird. Der AG darf es nichjt behalten. Aucnb dann n icht, wenn im Team vereinbart ist, dass das Trinkgeld in eine Gemeinschaftskasse eingezahlt wird, aus der heraus es dann verteilt oder auch für gemeinsame Aktivitäten verwendet wird.
Trinkgelder sind seit 2002 nicht Bestandteil der Vergütung, sondern gelten offiziell als freiwillige Zuwendungen eines Dritten. Sie müssen weder versteuert noch für die Sozialversicherung herangezogen werden.
Bei der Kartenzahlung übernimmt das Kassensystem die korrekte Abrechnung (das können fast alle- Das geht einzustellen). Auf die Rechnung für Speisen und Getränke werden automatisch die entsprechenden Steuersätze angewandt, das Trinkgeld hingegen bleibt dann steuerfrei. Wie gesagt, diese Option kann eingestellt werden und dann wird das "TIP" gesondert ausgewiesen.
Tringelder sind auch keine Einnahmen des Gastronomen, die er zu versteuern hat, sondern durchlaufend Posten und gesondert zu behandeln. Einige Wirte scheuen aber diese geringe zusätzliche Buchhaltungs- Arbeit und verweigern deshalb die Annahme von Trinkgeldern über Kredit- oder Debitkarten.
DAnn wird geren argumentiert, dass die Kreditkarten ja den ganzen Umsatz wegfressen, Da sit falsch, denn diese sind nicht so hoch wie gern gejammert wird.
Variable Kosten, also von der Rechnung und dem Trinkgeld abhängig:
- Transaktionsgebühren entstehen pro Kartenzahlung. Meist sind es fünf bis zehn Cent pro Transaktion. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit EC-Karte, Kreditkarte oder Smartphone-App gezahlt wird. Übrigens: Jeder Vorgang am Kartenlesegerät ist eine Transaktion. Transaktionsgebühren entstehen also nicht nur bei Kartenzahlung, sondern auch beim Kassenschnitt am Abend.
- Garantie-Gebühr, die bewegt sich meist im Bereich zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Umsatzes. Sie ist der Preis für die Sicherheit, die das EC-Verfahren bietet. Beim Bezahlen schickt das Lesegerät eine Anfrage an die Bank des Kunden. Folgt die Bestätigung, dass das Konto ausreichend gedeckt ist, kommt der Kauf zustande und der Händler zu 100 Prozent an sein Geld.
- Kreditkarten-Disagio, der Abschlag beträgt meist zwischen 0,89 und drei Prozent des Umsatzes, abhängig vom Anbieter und der Verhandlung.
Wenn man alles zusammenrechnet entstehen dann bei einem Trinkgeld von z.B. 5,00 Euro meist so 0,40 Euro. Die könnte der AG dann ggfls. abziehen von der Auszahlung an die Bedienung.
Bei uns ist es üblich, daß man das Trinkgeld immer bar übergibt, auch wenn die eigentliche Rechnung per Karte bezahlt wird. Da wäre es doch auch besser, bei der Zahlung zu sagen, wenn der Kunde Trinkgeld aufrechnen möchte beim Karte bezahlen, doch das Trinkgeld bar zu übergeben, dann gibt es keinen Zwiespalt mit den Steuern. Anderenfalls ist es möglich, daß es auch zu den Steuern mitzählt.
Im Allgemeinen wird Trinkgeld, das per Kreditkarte oder EC-Karte gegeben wird, in vielen Ländern als Einkommen betrachtet und kann daher steuerpflichtig sein. In Deutschland zum Beispiel fällt Trinkgeld, das elektronisch gezahlt wird, unter das Einkommen des Empfängers und ist somit steuerpflichtig.
Meinte mein Dad mal (der ist selber Gastronom und der Steuerberater meinte das)
Ohne es zu wissen, wird Euer Trinkgeld nicht pauschal besteuert?
Ihr habt weder einen Hitlerbart wie Veselsky, noch Traktoren um zu demonstrieren.
Wenn das Trinkgeld über EC-Karte bezahlt wurde, muss es wohl mit versteuert werden...
Also wenn du nett bist, zahlst du entweder ganz in bar oder drückst nach der kartenzahlung das trinkgeld bar in die Hand.