Muss oder nicht?

3 Antworten

können wir nichts sagen und das Bußgeld fuer ihn bezahlen

Solange keine Punkte oder Fahrverbot begleitend sind, wäre es eine denkbare Option. Wenn es über Betriebskonten beglichen wird, fallen darauf spätestens bei der Betriebsprüfung Sozialversicherungsbeitrage an!

Bereits aus Gründen des Erziehungseffektes ist es anzuraten, zumindest die Verwarnungen weiterzugeben und selbst bezahlen zu lassen.

Sollte es extrem viele Strafzettel werden, steht auch die Eignung und Zuverlässigkeit im Zweifelsfall auf dem Spiel. Insofern empfiehlt es sich Name und Anschrift weiterzuleiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Bei Verwarnungen bis 55€ können deine Eltern einfach bezahlen und gut ist. Diese Verstöße werden nicht in das Fahreignungsregister eingetragen und daher interessiert die Behörde der tatsächliche Fahrer nicht so sehr.

Bei Bußgeldern ab 60€ wird erwartet, dass sie den Fahrer benennen, damit dieser die Strafe erhält. Diese Verstöße werden in das Fahreignungsregister eingetragen und können daher Einfluss auf die Strafe oder sonstige Folgen haben. Daher möchte die Behörde auch den tatsächlichen Fahrer ermitteln. Geben deine Eltern den Fahrer nicht an, kann evtl. eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage drohen.

Wenn ein Bußgeld- oder Verwarnungsgeldbescheid kommt, mit einer Zahlungsaufforderung könnt ihr direkt zahlen.

Oft wird aber nur ein Anhörungsbogen geschickt mit der Aufforderung den Fahrer zu benennen. Dieser müsst ihr dann nachkommen, solange es keine nahestehende Person ist (Zeugnisverweigerungsrecht).