Darf ein Arbeitgeber eine schriftlich zugesagte Lohnerhöhung wegen fehlender Leistung wieder zurücknehmen?

1 Antwort

Ja, das geht. Der Betrieb ist ja nicht verpflichtet, die schlechten Arbeitsleistungen eines Mitarbeiters auch noch durch eine Lohnerhöhung zu belohnen. Schon gar nicht, wenn der Mitarbeiter dem Betrieb durch sein schlechtes Arbeiten geschadet hat und dadurch Kosten verursacht hat.