Muss mein Autohändler im Fall von Gewährleistung Originalteile verbauen?

3 Antworten

Zu wenig Info. https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/reparaturkosten-wenn-keine-originalteile-mehr-verfuegbar-sind-f114475

Spätestens seit der Entscheidung des BGH zu den Gebrauchtteilen im 130-Prozent-Reparaturfall unterliegt es keinen Zweifeln mehr, dass die Verwendung von altersentsprechenden Gebrauchtteilen ordentlichen Zustands zu einer vollständigen und fachgerechten Reparatur führt (BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az. VI ZR 387/14, Abruf-Nr. 145197).
Das lässt sich auf Kaskofälle übertragen: [...]
Im von Ihnen angesprochenen Segment untergegangener Marken wird die Ersatzteilversorgung aber oft auch von Spezialisten übernommen, die in der Szene wegen der Qualität der Teile anerkannt sind und einen tadellosen Ruf haben. Es sind eben diejenigen, die die Lücke füllen, die entstanden ist.
Wenn das nun die Ersatzteilversorger für die Marke sind, ist die Verwendung derer Teile sicher eine fachgerechte Reparatur. Immerhin ist es auch die einzig mögliche. Vor diesem Hintergrund sind wir sicher, dass eine Reparatur mit diesen Teilen sowohl für den 130-Prozent-Anspruch wie auch für die Kaskosituation „Reparatur des Totalschadens“ ausreicht. Jedenfalls beim 130-Prozent-Schaden wird ja auch der Schadengutachter bereits mit den Nachbauteilen kalkuliert haben.

Kommt also auf den Einzelfall an, Wert des Autos vs. Qualität des Drittanbieter-Teils.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Er darf auch Zubehörteile verbauen. Er muss keine mehrere Hundert Euro ausgeben, wenn es nicht sein muss.

Kenne ich nicht so, aber Du kannst die bezahlen, und er übernimmt den Einbau, vielleicht ja möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung