Gewährleistung Gebrauchtwagen Kupplungsschaden?
Hätte man bei einem Gebrauchtwagen, 200.000km , nach 5 Monaten eine Chance auf Gewährleistung bei einem Kupplungsschaden( vermutlich Zentralausrücker defekt)? Gekauft bei einem kleinen Händler, sonst fährt der Passat wunderbar… Wahrscheinlich keine Chance , oder?
4 Antworten
Bei Fahrzeugen mit so hoher Laufleistung gehört die Kupplung leider zu den Verschleißteilen und der Verkäufer muss für Verschleißteile nicht haften.
Da eine Kupplung ein Verschleißteil ist, und der Wagen schon 200000 km gelaufen hat, muss der händler das nicht übernehmen. Eventuell ist er sehr kulant und macht es trotzdem
Erstmal geht man bei der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu deinen Gunsten davon aus, dass der Mangel bei Übernahme bereits bestand. Gegenteiliges muss der Händler in den ersten 12 Monaten darlegen um seiner Gewährleistungspflicht zu umgehen.
Bei einer deratigen Laufleistung muss kein Handler hier mehr Gewährleistung übernehmen, da Verschleißteil