3 Antworten
Wenn Du gewerblich verkaufst, dann ja, ansonsten nein.
Du zahlst den Preis der Vereinbarung. Als privater Endkunde sind damit alle Steuern erledigt.
Wenn Du das gewerblich betreibst ja. Als Privatverkauf - nein - keine Steuern. Du darfst aber keine Rechnung stellen und darauf Steuern ausweisen. Logo.
Wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, dann ist's gewerblicher Handel. Dann braucht man eine Gewerbeanmeldung und muss seine Einnahmen dem Finanzamt melden.
Ist verkaufen nicht immer Gewinnerzielung?
Ich mein das is doch der Grund warum man das tut
Bei gewerblichem Verkauf => ja
Aber wenn du dein altes Fahrrad verkaufst, oder die nicht mehr benötigten Spielsachen deiner Kinder, oder sonstigen Privatkram, das ist keine Gewinnerzielung.
Nein, Kohle bekommen, ist nicht zwangsläufig =Gewinn.
Googel einfach mal danach, dann muss ich hier keine Romane schreiben.
Ich meine als Verkäufer