Muss man in Universitäten der Bundeswehr gendern?

7 Antworten

Es ist kein seltenes Phänomen, dass Universitäten versuchen, mit aller Kraft die Studenten zum gendern zu bringen.

Echt? Voll krass - keine der Unis, mit denen ich zu tun habe, versucht das in dieser Härte irgendwie umzusetzen. Magst mal deine Quellen teilen?

dass die Uni's vorschreiben zu gendern?

Gendern ist wohl das kleinere Problem, wenn man den Plural mit Apostroph schreibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Postdoc / Wissenschaftlicher Mitarbeiter

MrBlack771 
Beitragsersteller
 03.12.2021, 09:36

Die Sache mit den Genderzwang ans Unis habe ich aus Berichten erfahren. Und die Sache mit dem Apostroph war ein Versehen. Ich habe nicht viel geschlafen und bin übermüdet, da können solche kleinen Fehler schon mal passieren.

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earnest  03.12.2021, 09:37

Dann frag doch mal bei der Uni Bremen an...

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Von Experte Zwicknick bestätigt

Das dürfte inzwischen in allen Behörden Pflicht sein.


earnest  03.12.2021, 09:38

Kannst du dein "dürfte" belegen?

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Die beiden BwUnis sind Organisationseinheiten der Bundeswehr und unterliegen daher den Bw-Vorschriften und Erlassen des BMVg.

Insofern als das Gendern im Sprach- und Schriftgebrauch innerhalb des Geschäftsbereichs des BMVg vorgeschrieben ist, muss auch an den BwUnis gegendert werden.

Die einschlägigen Regularien innerhalb der Bw (und generell im Behördendeutsch!) lehnen allerdings ein "*", ":" oder sonst irgendeine Verunstaltung der deutschen Sprache ebenso wie das Ansprechen beider Geschlechter ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Adomox  03.12.2021, 09:39

Wenn Sonderzeichenformen und das Ansprechen beider Geschlechter abgelehnt werden, wie wird denn dann Gendern umgesetzt? Nur durch neutrale Formen? Durch Fußnoten, die besagen, dass alle gemeint sind?

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Zwicknick  03.12.2021, 12:01
@Adomox

Maßgeblich durch neutrale Formulierungen oder die Verwendung des Plurals.

"Sehr geehrte Mitarbeitenden", Führung, Leitung, etc. Es ust definitiv nicht einfach und bedarf oft langer Überlegung bis man eine geeignete Formulierung gefunden hat. Aber so ist es halt 😉

Und wenn alle stricke reißen, dann wird halt die Doppelform gewählt (Damen und Herren).

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Das liegt wohl eher an den einzelnen Lehrenden und den Studienordnungen.

Ob Lehrende in den Veranstaltungen gendern bleibt diesen überlassen.

Ob z.B. in schriftlichen Arbeiten gegendert wird, wird wenn überhaupt in der Studienordnung festgelegt. Das kannst du ja sicher selbst herausfinden, da es ja auch nur 2 Bundeswehruniversitäten gibt, sollte das auch kein Problem sein.

Ansonsten: Wenn man sonst keine Probleme hat...


Zwicknick  03.12.2021, 09:22
Ansonsten: Wenn man sonst keine Probleme hat...

Dem stimme ich uneingeschränkt zu 👍

Ansonsten gibt es innerhalb der Bw sehr wohl die Gender-Pflicht und diese gilt auch an den beiden Unis.

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Es gibt keine Genderpflicht. Von daher ist "müssen" sicher falsch.

Du kannst mitziehen oder es lassen. Ich für meinen Teil würde es lassen.


Zwicknick  03.12.2021, 09:21

Ich darf korrigieren. Wir sprechen über die Bw und da gibt es diese Pflicht sehr wohl 😉

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SarahSchweiz  03.12.2021, 09:23
@Zwicknick

Die BW hat eine Gender-PFLICHT? Echt jetzt? Krass...

@Fragesteller: Dann krebse ich mit meiner Antwort zurück - halte aber fest, dass ich es dämlich finde ^^

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Adomox  03.12.2021, 09:23
@Zwicknick

Nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber kannst du dazu irgendetwas verlinken/benennen? Zum Nachlesen, aus Interesse.

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Zwicknick  03.12.2021, 09:30
@Adomox

Leider stellen interne Erlasse und Vorschriften perse Dienstgeheimnisse dar, so dass ich nichts aus dem Stegreif verlinken könnte. Es gibt aber auch einen dies betreffenden Erlass des BMI, der für alle Bundesbehörden gilt. Den suche ich Dir bei Gelegenheit raus 😉

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Adomox  03.12.2021, 09:32
@Zwicknick

Danke, allein der Hinweis ist aber schon hilfreich! Dass du Interna nicht einfach so teilen kannst, ist selbstverständlich klar.

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Zwicknick  03.12.2021, 12:58
@Adomox

Habe nachgeforscht und die Regelung sogar vorliegen, allerdings kann ich das Schreiben nicht im Internet finden. Daher erfolgt keine Verlinkung meinerseits - sorry ;)

Es handelt sich um die Anwendungshinweise des BMFSFJ zum Zweiten Führungspositionen Gesetz (FüPoG II). Hierin wird auf die seit 2001 bereits gesetzlich vorgeschriebene Regelung verwiesen, die Gleichstellung von Frau und Mann sprachlich zum Ausdruck zu bringen (§ 1 Absatz 2 BGleiG 2001, § 4 Absatz 3 BGleiG 2015 und neue Fassung 2021).

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