Muss man für die Beerdigung seines Vater aufkommen?

6 Antworten

Die Bestattungspflicht tritt unabhängig von der Erbausschlagung ein. Also ja, dafür seid ihr als Abkömmlinge zuständig und auch zahlungspflichtig. Ob hier ggfs. aus individuellen Gründen eine Belastung mit diesen Kosten nicht statthaft oder durchsetzungsfähig wäre, muss im Einzelfall geklärt werden.

Von Experte AnnaStark bestätigt

Wenn er keine Ehefrau mehr hatte, seid ihr als Kinder tatsächlich an 1. Stelle in der Pflicht, euch um die Beerdigung zu kümmern. Drücken geht nicht.

"

§ 8

Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.

(...)"

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5166&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=557074

Wird die Bestattung von Amtswegen in Auftrag gegeben, kann das sehr teuer für euch werden.

Nein, die Kinder sind in jedem Fall zur Zahlung der Bestattung der Eltern verpflichtet, auch wenn das Erbe bereits ausgeschlagen wurde.

die Beerdigung kann auch aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt werden

oder die Erben, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde

Ja das muss man zahlen. Wenn du wenig Geld hast, kannst du beim Sozialamt Unterstützung beantragen.