Muss man für die Beerdigung seines Vater aufkommen?
Ich habe vor kurzem erfahren das mein Vater gestorben ist, jetzt ist es so das ich den Herrn schon seit fast gut einem Jahrzehnt nicht mehr gesehen habe, weil er den Kontakt zu mir und meiner Schwester abgebrochen hat und ich auch das Erbe ausschlagen werde.
Jetzt scheint man aber immer noch zu denken das ich und meine Schwester dessen Beerdigung Organisieren und bezahlen müssen, ist das so oder können wir auch darauf verzichten?
6 Antworten
Die Bestattungspflicht tritt unabhängig von der Erbausschlagung ein. Also ja, dafür seid ihr als Abkömmlinge zuständig und auch zahlungspflichtig. Ob hier ggfs. aus individuellen Gründen eine Belastung mit diesen Kosten nicht statthaft oder durchsetzungsfähig wäre, muss im Einzelfall geklärt werden.
Wenn er keine Ehefrau mehr hatte, seid ihr als Kinder tatsächlich an 1. Stelle in der Pflicht, euch um die Beerdigung zu kümmern. Drücken geht nicht.
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§ 8
Bestattungspflicht
(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
(...)"
Wird die Bestattung von Amtswegen in Auftrag gegeben, kann das sehr teuer für euch werden.
Nein, die Kinder sind in jedem Fall zur Zahlung der Bestattung der Eltern verpflichtet, auch wenn das Erbe bereits ausgeschlagen wurde.
die Beerdigung kann auch aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt werden
oder die Erben, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde
Ja das muss man zahlen. Wenn du wenig Geld hast, kannst du beim Sozialamt Unterstützung beantragen.