Muss man bei einem Verhör immer antworten?

4 Antworten

  1. Du musst da schon gar nicht hingehen.
  2. Du musst dort gar nichts sagen. Sie werden natürlich versuchen, dich dazu zu bewegen, aber du darfst schweigen.
  3. Du musst dich (Oder Verwandte) auf keinen Fall selbst belasten. Du darfst schweigen, § 55 StPO.

Anders sieht es vor Gericht aus. Da hast du abgesehen von der Selbstbelastung aus § 55 StPO sehr wohl die Pflicht, wahrheitsgemäße Ausssagen zu machen. Man kann dich im Zweifel sogar per Bußgeld oder Erzwingungshaft dazu zwingen.


wiki01  19.05.2021, 14:44
Da hast du abgesehen von der Selbstbelastung aus § 55 StPO sehr wohl die Pflicht, wahrheitsgemäße Ausssagen zu machen.

Von wem reden wir hier? Ein Beschuldigter darf ungestraft lügen, dass sich die Balken biegen. Oder nichts auszusagen.

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Artus01  19.05.2021, 14:07
Anders sieht es vor Gericht aus.

Nö, als Beschuldigter hast Du auch vor Gericht das Recht die Klappe zu halten, lediglich dort erscheinen musst Du.

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Aequitas49  19.05.2021, 15:30
@Artus01

Das stimmt. Ich bin irgendwie von einem normalen Zeugen ausgegangen. Als Beschuldigter sieht das anders aus. Ich frage mich aber gerade, ob sich das Recht zu lügen nicht auch aus § 55 StPO ergibt und man folglich zu Dingen, die den eigentlich Fall nicht betreffen, sehr wohl die Wahrheit sagen muss. Wobei das natürlich wieder fraglich ist, da alle Fragen eines Richters denklogisch eben jenes Verfahren berühren.

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Artus01  19.05.2021, 16:23
@Aequitas49

Man hat zwar, solange man dadurch keine andere Straftat begeht, auch das Recht zu lügen, sollte es aber bleiben lassen, es sei denn man hat einen guten Grund dafür.

Es ist einfach ratsamer komplett zu schweigen. Dann gibt es auch keine Konflikte mit anderen Vorschriften.

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Du darfst auch schweigen. Wenn Du unschuldig bist, würde ich aber den Grund des Schweigens nennen, um nicht unnötig in Verdacht zu geraten.


Aequitas49  19.05.2021, 13:52

Ein Verdacht im juristischen Sinne, darf sich aber nicht auf das Schweigen selbst beziehen.

Das ist menschlich vermutlich etwas anderes, aber die Strafverfolgungsbehörden sowie die Justiz müssen sich, um rechtlich korrekt ermitteln oder urteilen zu können, auf einen jurstisch legitimen Verdacht stützen.

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Vom Gesetz her musst Du nur Deine Personalien angeben.

Du kannst sagen ohne dem Rat eines Anwalts sage ich nichts.

Meist kommen dann so Sprüche, wenn Du es zugibst, bist Du ein Kerl, oder ich würde an Deiner Stelle etwas dazu sagen...und man wird mental unter Druck gesetzt, man sollte auf jede Frage mit Anwalt antworten egal was sie sagen und fragen ..


PolNRW93  19.05.2021, 15:00
Meist kommen dann so Sprüche
mental unter Druck setzen

Achja? 😅 Woher weißt du das? Aus dem Fernsehen?

Wenn ein Beschuldigter sagt, dass er zur Sache nichts aussagen möchte, kommt meiner Erfahrung nach von den meisten Kollegen die Antwort: „Das ist Ihr gutes Recht.“ oder „Alles klar. Werd ich so notieren.“

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Schlauerfuchs  19.05.2021, 16:50
@PolNRW93

Selbst erlebt , als ich mal mit sog. Schleierfahnder der Bayer. Polizei in Lindau / Bodensee zu tun hatte.

Ein sehr unangenehmes Erlebnis.

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Schlauerfuchs  19.05.2021, 16:55
@PolNRW93

Ich gehe mal davon aus dass Sie/ Du Polizeibeamter in NRW ein, dort ist die Polizei sehr gut ausgebildete nur gehobenen Dienst , 3 Jahre FH Studium.

In Bayern ist das ein Ausbildungsberuf 2 Jahre 8 Monate Laufzeit egal ob mit qualifiziertem Hauptschulabschluss od Abi.

Dann mittlerer Dienst und Aufstieg nach 5 bis 10 Jahren Praxis nach der Ausbildung.

Diesen Aufstieg dort wollen viele beschleunigen.

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Kommt nun auf die Sachlage an.

Zeuge:

Du musst wahrheitsgemäß antworten

Beschuldigter:

Du musst nur Angaben zu deiner Person machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

wiki01  19.05.2021, 14:45
Du musst wahrheitsgemäß antworten

Nö, das muss ein Zeuge nur vor Gericht.

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