Muss man Anhörungsbögen ausfüllen, wenn man ohnehin nicht widersprechen möchte?

3 Antworten

Hallo,

wie so schön ein Jurist sagt:

Es kommt darauf an.

Sollte es ein größeres Vergehen sein,

dann empfehle ich erst mal einen Anwalt zu konsolidieren.

Bevor du "dummerweise" ein Schuldgeständnis ab legst.

Hansi

guitschee 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:33

Ich war schuld, da war keinerlei Zweifel....

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Kerner  24.04.2024, 11:41
@guitschee

Es kommt drauf an, aus welcher Intuition, du die Tat begangen hast.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bekommst du schnell die doppelte Strafe "aufgebrummt".

Hansi

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HfPol110  24.04.2024, 10:40

Ein Normalbürger steht sich seine Schuld ein und bezahlt seine Strafe.
Nicht jeder versucht kläglich aufgrund von Formfehlern einen Bescheid anzufechten, was sowieso meist scheitert.

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guitschee 
Fragesteller
 24.04.2024, 11:14
@HfPol110

Vor allem, weil es ja ohnehin nur weitere kosten verursachen würde, wenn die Sache ohnehin klar ist...

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Bei einem Park-Knöllchen? Da würde ich gleich die angebotene Verwarnung bezahlen. Das ist in jedem Fall günstiger.

guitschee 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:22

Owi wegen Unfall beim Überholvorgang...

Da steht halt nichts bei, beim Anhörungsbogen, und da ich eh nicht widersprechen kann/werde...

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Singuli  24.04.2024, 10:22
@guitschee

Hast Du jetzt ein Verwarnungsangebot bekommen oder nicht?

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Singuli  24.04.2024, 10:26
@guitschee

Dann wende dich nochmal an die Stelle von wo das kommt.

Ich kenne das nur so, das man eben mit einem Knöllchen z. B. am Scheibenwischer ein Verwarnungsangebot bekommt. Wenn man das Angebot annimmt, dann bezahlt man die angebotene Strafe innerhalb der gegebenen Zeit und damit ist dann die Sache erledigt.

Wenn man das nicht tut oder z. B. das Knöllchen weggeweht wird, dann bekommt man einen Bußgeldbescheid und dort hat man dann auch die Möglichkeit zu widersprechen. Aber zu dem Zeitpunkt steht soweit ich das weiß immer fest, mit welcher Strafe zu rechnen ist.

Wie gesagt, frage da nochmal nach am besten.

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guitschee 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:26
@Singuli

Wie gesagt, war ja nicht wegen Parken, sondern wegen einem Unfall beim Überholen.

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Singuli  24.04.2024, 10:28
@guitschee

Ja aber meiner Meinung nach muß auch dort erstmal ein Verwarnungsangebot gemacht werden.

Wenn das polizeilich aufgenommen wurde, dann ist die Sachlage ja ohnehin klar ... und beim Überholen bekommen glaube ich immer beide eine Verwarnung, wenn z. B. der Außenspiegel abrasiert wurde.

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Singuli  24.04.2024, 10:29
@guitschee

Und dir wurde da kein Verwarnungsangebot gemacht? Finde ich etwas komisch.

Also da kann ich keinen Standard Rat geben :)

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guitschee 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:30
@Singuli

Nein, wurde es nicht. Sie sagten nur: wird Bußgeldbescheid kommen...

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Singuli  24.04.2024, 10:31
@guitschee

Und auf dem Anhörungsbogen kann nicht angekreuzt werden, das du keine Angaben zur Sache machen möchtest?

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guitschee 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:33
@Singuli

Doch stand da, aber ich sah es nicht als notwendig an, das zu beantworten, weil es ja ohnehin klar war.

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Singuli  24.04.2024, 10:33
@guitschee

Ich persönlich (das ist aber kein Ratschlag von mir an Dich) würde das dann ignorieren oder das "keine Angaben" ankreuzen und zurücksenden. Der Bußgeldbescheid kommt dann warscheinlich noch ...

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Nein, der Bußgeldbescheid folgt automatisch nach Ablauf der Frist.

emesvau

guitschee 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:24

Ah gut, dann war es sinnvoll, den Bogen zu ignorieren. Ich war nur verunsichert, weil ich nach 2 Monaten jetzt immer noch keinen Bußgeldbescheid habe... Und ob ich den jetzt doch hätte beantworten müssen.

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Singuli  24.04.2024, 10:32
@guitschee

Hake dort nach woher der Bescheid bzw. Anhörungsbogen kommt ... vielleicht haben die den Bußgeldbescheid schon losgeschickt und er ist auf dem Postweg verloren gegangen.

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