Kann es sein das es vergessen wird ein Aufbauseminar + Probezeit Verlängerung anzuordnen?
Hallo am 01.09.2023 wurde ich in der Probezeit mit 27 km/h zu viel Geblitzt. (Außerorts 80 war erlaubt).
Ich habe daraufhin Post bekommen, ich dachte ich probiere mein Glück und gehe zum Anwalt. Der hat versagt vor Gericht und er hat mir mitgeteilt das dass Urteil gefällt wurde, das ich schuldig bin. Und ich auf ein weiteren Brief warten soll bevor ich etwas Zahle. Das ist ja schön und gut. Jedoch steht auf dem ersten Brief nur das ich ein Punkt bekomme und 178€ Zahlen soll.
Ich habe noch kein Brief wegen eines Aufbauseminar bekommen, und auch kein Brief wegen Verlängerung der Probezeit. Das sind jetzt fast 9 Monate her, aber das Verfahren war letzten Monat. Bekommt die Fahrerlaubnis Behörde erst jetzt nach des Verfahren die Info über meinen Punkt oder hätte sie das schon vorher bekommen sollen. Ich bin ja auch Halter meines Fahrzeuges. Kann es sein das es vielleicht nur bei einer Geldstrafe bleibt? Oder gibt es auch fälle wo manche mit glück davon kommen?
Vielleicht ist das in Bremen ja nicht so streng?
Brief ist im Anhang:
Hier das schreiben vom Anwalt :
Sehr geehrter Herr xxx,
das zuständige Amtsgericht hat in der Hauptverhandlung den im Bußgeldbescheid erhobenen Tatvorwurf nach einer umfassenden Beweisaufnahme durch Urteil bestätigt.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen bis Sie eine Zahlungsaufforderung seitens der Gerichtskasse bekommen. Wir bitten Sie, den ausgewiesenen Betrag zu bezahlen.
Sie können versuchen, sich die Verfahrenskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstatten zu lassen, diese Kosten werden in der Regel übernommen.
3 Antworten
Da die Anordnung des ASF und die Verlängerung der Probezeit Nebenfolgen der Ordnungswidrigkeit ist folgt das per gesondertem Bescheid nach Rechtskraft des Urteils.
Hängt davon ab wie viel die zuständige Führerscheinstelle zu tun hat.
Falls noch aktuell… war bei mir die selbe Geschwindigkeit, beim Brief mit Betrag stand nix, 1 Monat später kam dann der Brief mit verlängerter Probezeit und aufbauseminar
das Verfahren war letzten Monat.
Somit wurde erst letzten Monat festgestellt, dass du die Tat auch wirklich begangen hast. Es hätte ja sein können, dass du die ganze Zeit völlig zu Unrecht verdächtigt wurdest.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nicht auf Verdacht hin ein Aufbauseminar anordnen. Es bedarf einer rechtskräftigen Entscheidung.
§2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat
Achso Danke, und wie lange kann das dauern ?