Muss ich mich um die Umsatzsteuer kümmern, wenn ich eine Putzfrau bezahle?

PumPum2004  08.08.2024, 13:46

Machst Du denn Umsatz? Bzw. besteht ein Angestelltenverhältnis?

zonedout1999 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 13:46

nein, sie

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass weder du (Rückantworten) noch die Putzfrau ein Gewebe angemeldet hat und du sie auch nicht über einen Drittanbieter geholt hast, der als Arbeitgeber für die Frau funktioniert.

Sie wird also bar für ihre Tätigkeit bezahlt.

Das ist Schwarzarbeit. (lt. einer IW-Studie soll das für 90% aller Beschäftigten im Haushalt zutreffen, ihr seid also nicht allein)

Und wie man es machen sollte, kann man hier nachlesen:

https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/haushaltshilfe-legal-beschaeftigen-so-gehts

Das hat mit der Umsatzsteuer gar nichts zu tun.

Du stellst eine Putzfrau als Angestellte ein.

Da du selbst keinen Umsatz damit tätigst, fällt drauf auch keine Umsatzsteuer an.

Auch die Putzfrau tätigt keinen Umsatz i.S.d. Umsatzsteuergesetzes. Zumal sie Arbeitnehmerin ist und keine Unternehmerin.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Mit der Umsatzsteuer hat das nichts zu tun. Aber wenn du eine Putzfrau beschäftigst, die nicht angemeldet ist, nennt man das Schwarzarbeit und Beitragshinterziehung.

Stellt sich doch die Frage, ob sie als Selbstständige auf ihren Rechnungen überhaupt Umsatzsteuer ausweisen kann.

Wenn ich eine Putzfrau jedes Mal bezahle, wenn sie ab und an bei mir putzt

Soweit sie kein angemeldetes Gewerbe hat - Dir keine Rechnung stellt, wirst Du sie für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Minijobzentrale anmelden müssen.

Wenn nicht wäre es Schwarzarbeit, wobei Du dann Sozialversicherungsbeiträge und Steuern hinterziehst. ( siehe auch Antwort vom Eckengucker )

Wenn du sie nicht verkaufst, fällt auch keine Umsatzsteuer an.