Muss ich in eine Wohngruppe?

4 Antworten

Es gibt vermutlich noch anderes, was bei Dir dahingehend die Empfehlung für eine betreute Wohngruppe gerechtfertigt. Das heißt aber noch lange nicht, daß Du keinen Einspruch hast.

Vermutlich ist es das beste, wenn du erstmal freiwillig der Empfehlung folgst. Das heißt nicht, das du ewig in der Wohngruppe bleiben musst. Wenn die Situation Zuhause es zulässt, und du dein Verhalten änderst, kannst du auch irgendwann wieder nach Hause. Alternativ könnt ihr euch noch von einem Anwalt beraten lassen.

Vielleicht solltest du das dem Jugendamt mitteilen, damit sie das auch wissen, dass du von zu Hause wieder in die Schule gehen möchtest.