Muss ich in eine Wohngruppe?
Also ich war etwas länger nicht in der Schule und es war ein Gericht Termin daswegen in meinem Beschluss steht das der Sachverständiger eine Wohngruppe empfählt und das das Jugendamt sich dazu schließt der empfälung und das die eine Wohngruppe für mich suchen meine Frage ist ob ich jetzt gezwungen werde dahin zu gehen weil ich will da nicht hin ich hab mein Fehler eingesehen und ich will es wieder gut machen und wieder zu Schule gehen kann mir bitte jemand helfen
4 Antworten
Es gibt vermutlich noch anderes, was bei Dir dahingehend die Empfehlung für eine betreute Wohngruppe gerechtfertigt. Das heißt aber noch lange nicht, daß Du keinen Einspruch hast.
Vermutlich ist es das beste, wenn du erstmal freiwillig der Empfehlung folgst. Das heißt nicht, das du ewig in der Wohngruppe bleiben musst. Wenn die Situation Zuhause es zulässt, und du dein Verhalten änderst, kannst du auch irgendwann wieder nach Hause. Alternativ könnt ihr euch noch von einem Anwalt beraten lassen.
Vielleicht solltest du das dem Jugendamt mitteilen, damit sie das auch wissen, dass du von zu Hause wieder in die Schule gehen möchtest.
Nein eine Empfehlung ist eine Empfehlung.