Muss ich Geschenktes Geld zurück geben?
Bin seit paar Monaten mit meiner Ex getrennt, jetzt will sie das ich ihr das Geld und alles zuruck gebe was sie mir zu vielen Anlässen geschenkt hatte. Zum Beispiel hat sie mir zum Geburtstag eine PlayStation 5 gekauft oder AirPods Pro und viele andere Dinge, nur weil sie nicht damit klar kommt das ich mit ihr getrennt bin will sie Rache oder was auch immer
10 Antworten
Nein, musst du prinzipiell nicht.
Das einzige wäre, dass du es zurückgeben müsstest, wenn du dich ihr gegenüber undankbar verhalten hättest.
Bspw: sie schenkt dir all das Zeug und die Sekunde; die du's hast, machst du Schluss mit ihr, weil du nur darauf gewartet hast. Oder probably auch, wenn ihr euch getrennt habt, weil du sie betrogen hast oder sowas in der Art.
Ansonsten, wenn das alles nicht zutrifft, ist es ihr Problem, wenn sie andere Leute beschenkt.
„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“, so heißt es im Volksmund. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht dagegen durchaus vor, eine Schenkung zurückzunehmen, wenn der Beschenkte „durch eine schwere Verfehlung groben Undank“ zeigt (BGB § 530).
https://www.finanztip.de/blog/bgh-urteil-geschenkt-ist-nicht-geschenkt/
Ich gehe davon aus, dass bei Dir keine schwere Verfehlung vorgekommen ist, daher musst Du die Geschenke nicht zurückgeben.
Das es dafür ein Paragraphen gibt,wußte ich garnicht.Geschenkt bleibt geschenkt.Egal ob ein Mensch danach sich Undank zeigt.Wie soll eigentlich sowas aussehen?Nur weil ein Ex Partner/in meint jetzt gehässig und missgünstig zu werden.
§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.)
Da dies hier eindeutig nicht vorliegt brauchst du garnichts zurückgeben und würde ich auch nicht machen.
Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.
Wir kennen nur die sehr undetailierte Schilderung des Beschenkten.
Daher kann hier keiner Beurteilen, ob die Voraussetzungen gegeben sind oder nicht.
Geschenke kann man zurückfordern, ja. Wenn sich z. B. danach herausstellt, dass der Beschenkte sich nicht als würdig erweist und falsches Spiel treibt, ist eine Rückforderung angemessen. Das sollte aber Punkt für Punkt begründet werden, am besten schriftlich.
Dabei handelt es sich nur aus deiner Sicht um Rache.
Objektiv ist es etwas, dem die Berechtigung durch dein Verhalten der Grund entzogen wurde.
Ach doch fordern kannst und darfst du alles einfach so. Deine Forderungen können und dürfen halt auch geflissentlich ignoriert werden.
Kann man. Man halt nur in der Regel keinen Anspruch darauf, sie auch zurück zu bekommen.
Das liegt hier ja nicht vor