Ex verlangt Etwas zurück?
Hallo, ich hatte vor paar Monaten Geburtstag und habe dann 3 Sachen im Gesamtwert von knapp 240€ bekommen.. diese Dinge waren ein Geschenk da er es auch so meiner Familie gesagt hat.. ( ich mag es nicht so große Dinge zu bekommen aber war trotzdem sooo dankbar) jetzt haben wir uns getrennt & er verlangt Geld von mir oder diese Teile zurück.. obwohl diese geschenkt waren.. er behauptet sie waren nie geschenkt sondern geliehen & oder er überlegt es sich ob die geschenkt sind.. er hat diese Teile auch unter meinem Namen bestellt & ich ginge davon aus sie waren meine..hat er das Recht sie zurück zu bekommen? Kann er mich anklagen?? Lg
3 Antworten
Geschenkt ist Geschenkt. So einfach ist das.
https://dejure.org/gesetze/BGB/530.html
Klar, bin ich EIN Ex. Aber nicht der der Fragestellerin :)
Das tut mir natürlich leid, aber ich merke hier keinen Undank, also...
Habe aber auch Angst vor einer Anklage oder sonst etwas..
Mach dir bitte keine Sorgen! Das wird schon nicht passieren.
wenn eine beziehung auseinander geht, dann hat man das recht, teure geschenke zurückzufordern - man schenkt ja nicht irgendeinem x-beliebigen bekannten teure sachen, sondern leuten, die nahe stehen. hat sich herausgestellt, dass das mit dem nahestehen ein irrtum war, kann man auch seine geschenke zurückfordern.
ich würde die sachen auch nicht mehr haben wollen.
wenn eine beziehung auseinander geht, dann hat man das recht, teure geschenke zurückzufordern
Nein hat man nicht ^^
doch, hat man schon: § 528 und § 530 BGB - wenn eine beziehung auseinanderbricht, dann braucht man den undank nicht lange suchen.
Hast du dir Paragraphen überhaupt mal richtig durchgelesen und verstanden?
Mal schlau gemacht was es alles braucht bis man beim geforderten "GROBEN Undank" ist?
Beides hat NICHTS mit dem Ende einer Beziehung zu tun.
und du, hast du denn verstanden, was undank sein kann? sind dir die gesetze der logik gekannt? das ende einer beziehung MUSS nichts mit undank zu tun haben, KANN aber. nur weil du etwas für vollkommen ausgeschlossen hältst, ist es nicht vollkommen ausgeschlossen.
Eine Beziehung wegen "Undank" zu beenden, oder nach Ende der Beziehung "undankbar" behandelt zu werden ist eine Sache.
Die Qualifikation für "groben Undank" zu erreichen eine ganz andere Sache. Guck dir doch mal die Rechtsprechung zu 530 BGB an...
und dennoch hast du KEINERLEI ahnung, wie das in diesem fall ist und wie die rechtssprechung in diesem fall aussehen würde. fakt ist jedoch: das geschenk kann zurückgefordert werden.
Es geht hier doch gar nicht mehr um den Vorliegen Fall. Sondern nur das deine Aussage:
wenn eine beziehung auseinander geht, dann hat man das recht, teure geschenke zurückzufordern -
einfach nur Quatsch ist.
wenn das einfach nur quatsch wäre, wieso hast du dann selber auf die frage "Nein, hat er nicht so wirklich" geschrieben, d.h. den anspruch nicht so komplett verneint wie mir gegenüber? du hast den genannten paragraphen zitiert und dann auf den aktuellen fall bezug genommen ("Ich denke nicht das dies der Fall gewesen ist, oder?"), mir gegenpber behauptest du aber, dass es nicht um den vorliegenden fall ginge - du redest also mal so und dann ganz anders daher, je nachdem, was du brauchst, um "im recht zu sein". DAS ist einfach nur quatsch.
hat er das Recht sie zurück zu bekommen? Kann er mich anklagen??
Nein, hat er nicht so wirklich.
Man kann in der Tat Geschenke zurückfordern insofern der Beschenkte "groben Undank" gezeigt hat. Ich denke nicht das dies der Fall gewesen ist, oder?
Nein ich war dankbar & habe mich noch Tage und Wochen dafür bedankt ..
Nö ist es nicht.