Muss ich eine Rechnung bezahlen, wenn der Fehler nicht behoben wurde?
Überdruckventil an der Heizung vor 8 Monaten gewechselt, leider verliert die Heizung immer noch Wasser , einziger Vorschlag vom angeblichen Fachmann : überdrueckventil wechseln, was gerade neu ist . Tropft weiter , Fehler nicht behoben , muss ich trotzdem bezahlen ? Danke
4 Antworten
In diesem Fall ist das wirklich doof: es gibt prinzipiell zwei Arten von Verträgen: Dienstleistungs- und Werkverträge.
In deinem Fall - Handwerker - hast du einen Dienstleistungsvertrag, d.h. du beauftragst den Handwerker, der kommt und macht seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen. Da er seinen Teil des Vertrages erfüllt hat, musst du den auch bezahlen (ich bitte um Korrektur, wenn ich da eine falsche Annahme drin habe).
Ob dabei das Problem behoben ist, hat damit nichts zu tun.
Bedeutet aber auch - vielleicht würde ein anderer (!) Handwerker den Fehler endgültig beheben können - das hast du in der Hand.
Ohne die Anlage zu kennen kann man nur Mutmaßungen anstellen.
Das kann auch defektes mag sein.
-Defekten Speicher.
-Nachfüll Einrichtung.
-So die Richtung.
Eine richtige Diagnose solle zwischen 15 und 45 Minuten dauern (kann im Einzelfall auch länger Dauern), Behebung je nach dem.
Oft wird aber ohne nachzudenken irgendwas gemacht.
Keiner hier hat die bereits entstandenen Kosten und die durchgeführten arbeiten gesehen, pauschal ja oder nein zu sagen ist nicht möglich.
Was war der Auftrag?
1. Kommen, prüfen und etwas tun, in der Hoffnung, das es besser wird.
Oder
2. Kommen und die Undichtigkeit im Heizungssystem zu beseitigen.
Bei 2. musst du nicht zahlen, weil Auftrag nicht erfüllt. Bei 1. musst du zahlen.
So wie es schon geschrieben wurde Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag.
Ich würde sagen, dass es abhängig davon ist, was Du beauftragt hast. Steht im Auftrag Überdruckventil wechseln, musst Du bezahlen, steht da Wasserverlust beheben oder einfach nur Heizung reparieren etc. würde ich Nachbesserung verlangen.