Muss ich ein Aufbau Seminar absolvieren?

3 Antworten

Nein, es kommt kein Aufbauseminar auf dich zu.

Ein Auffahrunfall hat keine Probezeitrelevanz, solange niemand verletzt wurde.

Selbst wenn du kostenpflichtig verwarnt worden wärst, wären das nur 35€ gewesen und das hätte nichts daran geändert, dass es keine Probezeitrelevanz hat.

Kommt darauf an, wie der Unfall gewertet wird - und was über den Geschehensablauf bekannt ist. Ein einfacher VU-S kostet ohne weitere Verstöße nur 35 € Verwarngeld, ohne Probezeitrelevanz. Hier wurde ja sogar auf das Verwarngeld verzichtet.

⇒ Keine Auswirkung auf die Probezeit.

Wenn es keine rechtskräftige Entscheidung zu dem Vorgang gibt, welche ins Fahreignungsregister eingetragen wird, so gibt es auch keine Grundlage für die Anordnung eines Aufbauseminars, siehe §2a Abs 2 StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden.