Muss ich die Tür aus dem Waschkeller zu meinem Garten für andere Mieter z.B als Fluchtweg zugänglich machen?
Wir wohnen im EG in einem Haus mit 4 Parteien. Der Garten steht gemäß Mietvertrag zu unserer alleinigen Nutzung. Die Nachbarn über mir, sind der Meinung, dass sie einen Schlüssel für die Tür haben müssen, falls sie mal durch diese Tür flüchten müssten. Ist das so? Es gibt ja auch Keller, wo keine weitere Tür nach draussen führt. Ich gehe davon aus, dass die den Garten betreten/wollen, wenn wir nicht da sind. Vielen Dank im Voraus.
11 Antworten
Nicht Du, sondern der Vermieter muß es regeln.
Der Zugang zu Deinem Garten bestimmst Du, weil Du den Vertrag hast.
Fluchtwege sind üblicherweise durch den Vordereingang festgelegt.
Was will der Nachbar in Deinem Garten?
Fluchtweg ist eigentlich der Hausgang !
Alles andere musst du mit dem Vermieter
abklären.
Wenn das in deinem Mietvertrag so steht, dann ja
Einfach ein Schloss einbauen wo man nur raus kann aber nicht mehr zurück,sondern nur noch mit Deinem Schlüssel!
Das ist unbegründet und realitätsfremd, wenn es wirklich brennen sollte, flüchtet man nicht durch den Keller sondern übers Erdgeschoß und außerdem in der Panik und Aufregung findet man den Schlüssel sowieso nicht.
nein steht nichts drin.