Unerlaubte Gartennutzung?

2 Antworten

Dann müsste der Vermieter auch die Nachbarn der unerlaubten Nutzung des Gartens bezichtigen, wenn aus deren Grundstück ein Laubblatt in den Garten geweht würde.

Eine absurde Beschuldigung, die kein Gericht in Deutschland ausurteilen würde.

Daher darfst du diese Anschuldigung getrost ignorieren. Der Witz wäre, wenn du dem Vermieter dennoch schreibst, dass du den Staub aus dem Staubtuch mittels Staubsauger (aus dem Fenster haltend) wieder aus dem Garten kostenfrei entfernt hast. ggg


SuSiRad 
Fragesteller
 04.12.2023, 17:27

Danke, das stärkt uns den Rücken. Wir halten es auch für völlig schräg, haben aber trotzdem eine Abmahnung erhalten.

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Gerhart  04.12.2023, 17:42
@SuSiRad

Man müsste weinen, wenn es nicht so lächerlich wäre. Meine Empfehlung. reagiert nicht auf diese doch sehr befremdliche Abmahnung. Vielleicht wartet der Vermieter nur auf eine Erwiderung von euch um noch eins draufzusetzen. Diese Abmahnung hat keine Folgen für euch. Wie ist der denn sonst so drauf?

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SuSiRad 
Fragesteller
 04.12.2023, 17:44
@Gerhart

Naja, unberechenbar. Wir versuchen so neutral wie möglich aufzutreten und ihm im Wesentlichen aus dem Weg zu gehen.

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Gerhart  04.12.2023, 18:17
@SuSiRad

Habt ihr Mängel ind er Wohnung, die er nicht beseitigen will?

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Das kann doch nur ein Erbsenzähler sein der mit sich und der Welt nicht klar kommt. Denn Richter wolllte ich mal sehen der so etwas überhaupt zulassen würde.


SuSiRad 
Fragesteller
 04.12.2023, 17:29

Danke, das hoffen wir auch, sollte es mal so weit kommen. Aber Stress haben wir trotzdem und freuen uns über Zuspruch.

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