Unerlaubte Gartennutzung?
Wir sind Mieter im EG. Vor unserem Fenster Privatgarten, den wir nicht betreten/nutzen dürfen. Jetzt behauptet der Vermieter, wir würden den Garten unerlaubt nutzen, wenn wir etwas zum Fenster rausschütteln. Wir reden nicht von großen Decken oder Teppichen, sondern z.B. von einem Staubtuch oder -wedel.
Es geht hier nicht ums Ausschütteln selber (erlaubt oder nicht), sondern um die Frage, ob ein Ausschütteln eine unerlaubte Nutzung des Gartens (Stäublein fällt auf Erde!?) darstellt.
Danke!
2 Antworten
Dann müsste der Vermieter auch die Nachbarn der unerlaubten Nutzung des Gartens bezichtigen, wenn aus deren Grundstück ein Laubblatt in den Garten geweht würde.
Eine absurde Beschuldigung, die kein Gericht in Deutschland ausurteilen würde.
Daher darfst du diese Anschuldigung getrost ignorieren. Der Witz wäre, wenn du dem Vermieter dennoch schreibst, dass du den Staub aus dem Staubtuch mittels Staubsauger (aus dem Fenster haltend) wieder aus dem Garten kostenfrei entfernt hast. ggg
Man müsste weinen, wenn es nicht so lächerlich wäre. Meine Empfehlung. reagiert nicht auf diese doch sehr befremdliche Abmahnung. Vielleicht wartet der Vermieter nur auf eine Erwiderung von euch um noch eins draufzusetzen. Diese Abmahnung hat keine Folgen für euch. Wie ist der denn sonst so drauf?
Das kann doch nur ein Erbsenzähler sein der mit sich und der Welt nicht klar kommt. Denn Richter wolllte ich mal sehen der so etwas überhaupt zulassen würde.
Danke, das hoffen wir auch, sollte es mal so weit kommen. Aber Stress haben wir trotzdem und freuen uns über Zuspruch.
Danke, das stärkt uns den Rücken. Wir halten es auch für völlig schräg, haben aber trotzdem eine Abmahnung erhalten.