Gewohnheitsrecht für Gartennutzung ohne Vertrag
Hallo,
ich wohne seid 10 Jahren in einer Mietwohnung und nutze wie die anderen MP den Garten. Die Gartennutzung ist bei keinem der MP im Mietvertrag verankert. Nun wurde die Wohnung im Erdgeschoss neu vermietet und der Vermieter hat den neuen Mietern in schriftlicher Form den Garten zur alleinigen Nutzung zugesichert. Welche Möglichkeiten bzw. haben wir trotzdem noch das Recht den Garten zu nutzen. Kann der Vermieter nach so vielen Jahren uns die Nutzung des Gartens verweigern?
3 Antworten
Hallo,
nach 10 Jahren würde ich von einem Gewohnheitsrecht sprechen. Es besteht doch aber die Möglichkeit, mal den Vermieter zu fragen, ob nach dem Gleichheitsgrundsatz, euer Mietvertrag erweitert werden kann.
Ansonsten kann es zwischen den Mietern Ärger geben.
Gruß
Hallo, ich noch mal. Hab eben meinen Mann gefragt, der ist Anwalt aber in einer anderen Fachrichtung. Er meint, dass wenn der Vermieter jahrelang geduldet hat dass ihr den garten nutzt, kann er euch das nicht plötzlich untersagen. Einer expliziten schriftlichen Vereinbarung bedarf es deshalb auch nicht... Hast du mal nach Urteilen in ähnlichen Fällen gesucht?
Ja, ich werde mich da mal auf die Suche machen. Vielen lieben Dank!!!
Rein aus dem Bauch raus würde ich behaupten dass ihr keine Chance habt, wenn nix im Mietvertrag steht. Hast du deinen Vermieter mal darauf angesprochen?
LG Hamburg, WuM 1988, 67: langjähriges vorbehaltloses Dulden der Gartenbenutzung durch den Mieter = stillschweigenden Vertragsergänzung