Vermieter betritt Garten?
Hallo,
wir sind Mieter einer Wohnung zu dem auch ein Garten mitvermietet wird (steht auch im Mietvertrag).
Den Zugang zum Garten ist von der Wohnung sowie vom Kellerflur (Tür) möglich.
Wir lassen öfter den Schlüssel von der Gartenseite stecken, damit man den nicht immer mitnehmen muss.
Heute war ein Brief im Kasten:
"Der Schlüssel steckt von der Hofseite im Schloss. Bitte entfernen, da ich sonst keinen Zugang habe."
Welche rechte hat der Vermieter ? Er war auch schon mal in unserer Abwesenheit in unserem Garten.
7 Antworten
wenn ihr den ganzen(!) Garten gemietet habt ist das wie Eure Wohnung Euch, ohne Eure Zustimmung hat er da nix zu suchen.
Der Vermieter wird ja wohl in seinen Keller dürfen! Ich nehme an, ihr habt dort nur ein Abteil.
Es ist außerdem ein rechtlicher Unterschied ob jemand aus einem bestimmten Grund DURCH einen Garten geht oder ob er den Garten einfach so betritt.
Vielleicht ist es ihm aber nicht zumutbar schwere Gegenstände durch das Stiegenhaus zu schleppen wenn es auch einen einfacheren Zugang gäbe?
Das spielt keine Rolle, wenn er den Garten zur alleinigen Nutzung vermietet, darf er diesen nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten.
Der braucht keinen zugang.Jedenfalls nicht zum Garten.
Nein darf er nicht, aber willst du dich deswegen mit ihm anlegen?
Du kannst ihn abmahnen und gegebenenfalls z.B. wenn deine Wohnung durch den Garten einsehbar ist, berechtigt dich dies -- nach erfolgloser Abmahnung - sogar die Wohnung fristlos zu kündigen. Ich denke nicht dass ihr dass wollt, aber möglich wäre es.
Da Ihr den Garten mitgemietet habt, hat der Vermieter da gar nichts zu suchen. Auch in Eure Wohnung darf er nicht rein.
Zum kellerflur kann man vom Treppenhaus aus. Von dem geht eine Tür zu unserem Garten.. Er kann in seinen Keller