Muss ich das ärztliche Gutachten akzeptieren (Jobcenter)?
Mir wurden gerade die Ergebnisse des ärztlichen Gutachtens vom Jobcenter zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit mitgeteilt.
Es ist ein erneutes Gutachten (das dritte). Beim ersten wurde ich als nicht arbeitsfähig (= 0 Stunden), beim zweiten als geringfügig arbeitsfähig (= 3 Stunden/Tag) und jetzt beim dritten wieder als nicht arbeitsfähig (= 0 Std./Woche) eingestuft.
Irgendwie verstehe ich das nicht. Es geht mir viel besser als noch vor einem halben Jahr und dem vorherigen Gutachten. Ich möchte gerne wieder los legen und habe ab Oktober einen Studienplatz, den ich unbedingt nutzen möchte.
Meine Frage dazu: Muss ich das Gutachten akzeptieren oder kann ich mich darüber hinweg setzen und trotzdem mit dem Studium beginnen? Hat das rechtliche/amtliche Konsequenzen?
3 Antworten
Du kannst mit dem Studium beginnen.
Du musst BAföG beantragen, damit hat das Jobcenter Oberhaupt nichts zu tun.
Du solltest Dir Geld zurücklegen, es dauert bis der Bafögantrag durch ist.
Das mußt Du selber wissen. Wenn Du es Dir zutraust, würde ich versuchen zu studieren, erhöht Deine Chancen beim Arbeitsmarkt, würde mich an Deiner Stelle aber vorher beim Jobcenter abmelden und ggf. privat versuchen für gewisse Zeit bis Bafög einsetzt über die Runden zu kommen.
Das kann das Jobcenter nicht.
Wenn er studiert, hat er mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun.
Und wenn er Sanktionen befürchtet, dann ist es ja noch dämlicher, sich beim Jobcenter abzumelden.
Muss ich das Gutachten akzeptieren
Nein.
oder kann ich mich darüber hinweg setzen und trotzdem mit dem Studium beginnen?
Wenn Du Dich vom Jobcenter entsprechend abmeldest und mit dieser Behörde nichts mehr zu tun hast, kannst Du tun und lassen, was Du willst. Ich halte das Gutachten dann für irrelevant.
Hat das rechtliche/amtliche Konsequenzen?
Ins Gefängnis kommst Du nicht deswegen :-)
Wieso sollte er sich beim Jobcenter vorzeitig abmelden?
Damit schadet er sich und es ist überhaupt nicht notwendig.