Sollte man dem Jobcenter (für ein Gutachten bzgl. der Arbeitsfähigkeit) ärztliche Unterlagen überlassen wenn es freiwillig ist?

3 Antworten

Ganz so große Nachteile bringt das jetzt nicht, wenn ihre Angststörungen, Depressionen etc. Sie so sehr beeinträchtigt, dass die Schwierigkeiten beim Bewerben hat, würde man ihr ansonsten sofort das Geld streichen.

So lassen die sich vom Jobcenter noch mit sich reden.

Bei einer offiziellen Begutachtung unterzeichnet man eine Schweigepflichtsentbindung, damit ist der Gutachter berechtigt ALLE ärztlichen Unterlagen anzufordern.

Ergo - verschweigen bringt nichts. Was man nicht freiwillig vorlegen möchte wird angefordert.


FarbEimerChaos 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 15:47

Das ist aber alles freiwillig und ihr kann nichts sanktioniert werden.

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FarbEimerChaos 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 15:57
@LouPing

Nein, das ist nicht freiwillig. Aber es steht ihr frei, ärztliche Unterlagen mitzubringen

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LouPing  01.04.2019, 16:05
@FarbEimerChaos

Was sie nicht mitbringt wird angefordert, die Auswertung dauert dann eben länger.

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FarbEimerChaos 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 16:08
@LouPing

Es gibt das Sprichwort: ,,Was du nicht weiß, macht dich nicht heiß''

Solange das Amt nämlich nicht weiß dass meine Freundin bei Frau A oder bei Therapeut B in Behandlung war, wird auch nichts angefordert.

So wie ich meine Freundin kenne, wird sie sowieso einiges verschweigen.

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LouPing  01.04.2019, 16:11
@FarbEimerChaos

Der Amtsarzt holt sich auch Informationen über die Krankenversicherung.

Du bist nicht der einzige der glaubt schlauer zu sein, die Behörden haben während der letzten Jahre dazugelernt. Sich hier offensichtlich Hilfestellung für einen Betrugsversuch zu holen wird nicht funktionieren.

Zeigt man sich nicht kooperativ werden die Bezüge gekürzt und gut.

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FarbEimerChaos 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 16:16
@LouPing

Das ist kein Amtsarzt, das ist nur ein Psychologe des Jobcenters. Dieses Gutachten ist nur eine Empfehlung, damit der Berater zumindest einen Anhaltspunkt hat.

Es gibt dazu noch die ärztliche Schweigepflicht. Solange es keine Schweigepflichtentbindung gibt, ist in dieser Hinsicht nichts zu machen. Es gibt keine gesetzliche Grundlange dafür, dass es Pflicht wäre, für das Jobcenter eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Auch ist es keine Pflicht, ärztliche Unterlagen mitzubringen. Oder hast du dafür jemals ein Gesetz gesehen?

Ein Psychologe wäre auch nicht berechtigt, Diagnosen zu stellen. Diagnosen darf nur ein Arzt bzw. Facharzt stellen.

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LouPing  01.04.2019, 16:23
@FarbEimerChaos

Nochmal:

  • Verweigert man zu kooperieren (das Unterzeichnen der Schweigepflichtsentbindung) hat das Konsequenzen!
  • Du schreibst "Gutachten" - die dürfen nur von berechtigten Fachleuten angefertigt werden. Hat der Psychologe dafür eine Zulassung ist er auch berechtigt Diagnosen zu stellen.

Fazit:

Keine Mitarbeit - keine Stütze !

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Behindertenwerkstatt, wegen Angststörung und Depressionen? Was für ein Schwachsinn.


FarbEimerChaos 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 16:39

Das sage ich auch.

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