Sollte man dem Jobcenter (für ein Gutachten bzgl. der Arbeitsfähigkeit) ärztliche Unterlagen überlassen wenn es freiwillig ist?
Meine Freunin bezieht keine Leistungen vom Amt. Ihr wurde ein Termin für den Psychologen gegeben. Sie soll ärztliche unterlagen mitbringen, dies ist aber freiwillig. Es könnte ihr auch zum Nachteil werden, wenn sie Unterlagen mitbringt. Welche Unterlagen wären sinnvoll? Vom Hausarzt, Psychologen/Therapeuten oder Psychiater? Oder sollte sie gar keine Unterlagen mitbringen?
Schlimmstenfalls wird das Gutachten so ausfallen, dass sie nur am 2. Arbeitsmarkt oder in einer Behindertenwerkstatt beschäftigt wird. Sie ist depressiv, hat eine Angststörung, etc.
2 Antworten
Ganz so große Nachteile bringt das jetzt nicht, wenn ihre Angststörungen, Depressionen etc. Sie so sehr beeinträchtigt, dass die Schwierigkeiten beim Bewerben hat, würde man ihr ansonsten sofort das Geld streichen.
So lassen die sich vom Jobcenter noch mit sich reden.
Bei einer offiziellen Begutachtung unterzeichnet man eine Schweigepflichtsentbindung, damit ist der Gutachter berechtigt ALLE ärztlichen Unterlagen anzufordern.
Ergo - verschweigen bringt nichts. Was man nicht freiwillig vorlegen möchte wird angefordert.
Eine amtlich angeordnete "Begutachtung" ist nicht freiwillig.
Nein, das ist nicht freiwillig. Aber es steht ihr frei, ärztliche Unterlagen mitzubringen
Was sie nicht mitbringt wird angefordert, die Auswertung dauert dann eben länger.
Es gibt das Sprichwort: ,,Was du nicht weiß, macht dich nicht heiß''
Solange das Amt nämlich nicht weiß dass meine Freundin bei Frau A oder bei Therapeut B in Behandlung war, wird auch nichts angefordert.
So wie ich meine Freundin kenne, wird sie sowieso einiges verschweigen.
Der Amtsarzt holt sich auch Informationen über die Krankenversicherung.
Du bist nicht der einzige der glaubt schlauer zu sein, die Behörden haben während der letzten Jahre dazugelernt. Sich hier offensichtlich Hilfestellung für einen Betrugsversuch zu holen wird nicht funktionieren.
Zeigt man sich nicht kooperativ werden die Bezüge gekürzt und gut.
Das ist kein Amtsarzt, das ist nur ein Psychologe des Jobcenters. Dieses Gutachten ist nur eine Empfehlung, damit der Berater zumindest einen Anhaltspunkt hat.
Es gibt dazu noch die ärztliche Schweigepflicht. Solange es keine Schweigepflichtentbindung gibt, ist in dieser Hinsicht nichts zu machen. Es gibt keine gesetzliche Grundlange dafür, dass es Pflicht wäre, für das Jobcenter eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Auch ist es keine Pflicht, ärztliche Unterlagen mitzubringen. Oder hast du dafür jemals ein Gesetz gesehen?
Ein Psychologe wäre auch nicht berechtigt, Diagnosen zu stellen. Diagnosen darf nur ein Arzt bzw. Facharzt stellen.
Nochmal:
- Verweigert man zu kooperieren (das Unterzeichnen der Schweigepflichtsentbindung) hat das Konsequenzen!
- Du schreibst "Gutachten" - die dürfen nur von berechtigten Fachleuten angefertigt werden. Hat der Psychologe dafür eine Zulassung ist er auch berechtigt Diagnosen zu stellen.
Fazit:
Keine Mitarbeit - keine Stütze !
Das ist aber alles freiwillig und ihr kann nichts sanktioniert werden.