Muss ich an einem Integrationskurs teilnehmen?

1 Antwort

Information auf der Seite des BAMF(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zu diesem Thema

Verpflichtung zur Teilnahme
Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die  Ausländerbehörde fest.
Neuzuwanderer können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Bürgergeld beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist. In diesem Fall wird die Verpflichtung vom Träger der Grundsicherung ausgesprochen.
Eine Verpflichtung ist zu widerrufen, wenn es dem Ausländer zusätzlich zu seiner Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist, an einem Teilzeitkurs teilzunehmen. Im Übrigen sind die Ausnahmetatbestände für eine Verpflichtung in § 44a Absatz 2 AufenthG zu beachten.

Weitere Informationen auf der Seite des BAMF

Woher ich das weiß:Recherche