Muß ein Fahrprüfer einen Führerschein haben?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

ja 89%
nein 11%

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ja
Qualifikationsvoraussetzungen, um Fahrprüfer*in zu werden

Damit der Einstieg in die Laufbahn als Fahrprüfer*in gelingt, sollten Sie sich zunächst mit den erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen für den Beruf vertraut machen. Auch einige persönliche Voraussetzungen und Eigenschaften sind wichtig.Wenn Sie unter anderem einen Abschluss als Fahrlehrer*in oder einen Meistertitel im Kfz-Handwerk haben, bringen Sie schon die wichtigste Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Fahrprüfer*in mit. In diesem Fall können Sie eine Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie bei der technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr durchlaufen. Diese dauert mindestens sechs Monate und vermittelt Ihnen theoretisches und praktisches Wissen sowie die nötigen Fertigkeiten, um Fahrprüfungen durchzuführen.Haben Sie keine qualifizierende Berufsausbildung, können Sie eine Ausbildung zum/zur Fahrprüfer*in bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation absolvieren. Diese dauert meist zwischen 18 und 24 Monaten und beinhaltet ebenfalls theoretischen und praktischen Unterricht zur umfassenden Vorbereitung auf den Beruf.

Anforderungen für die amtliche Anerkennung

Je nach persönlicher Vorausbildung und beruflicher Erfahrung sind unterschiedliche Qualifikationsvoraussetzungen und Anforderungen zur Berechtigung für eine Tätigkeit als Fahrprüfer*in zu beachten. Wenn Sie eine amtliche Anerkennung als Fahrprüfer*in beantragen möchten, müssen Sie gemäß § 2 Abs. 1 KfSachvG Voraussetzungen erfüllen wie:

  • Alter von mindestens 24 Jahren
  • Besitz von Fahrerlaubnissen aller Führerscheinklassen – D/DE nur dann erforderlich, wenn Sie Fahrerlaubnisprüfungen auch in diesen Klassen durchführen möchten
  • Nachweis über die Zuverlässigkeit sowie über die geistige und körperliche Eignung
  • Nachweis einer Tätigkeit mit einer Mindestdauer von 1,5 Jahren als Ingenieur*in oder als Meister*in in einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik
  • Mindestens sechsmonatige Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in oder abgeschlossene Meisterprüfung im Kfz-Handwerk
  • Keine Vorstrafen im Verkehrs- oder Strafrecht

Es gibt also mehrere Wege und Kombinationen, um sich für die Anerkennung zu qualifizieren. Haben Sie die Ausbildung zum/zur Fahrprüfer*in absolviert, bringen Sie in der Regel schon die Voraussetzungen mit, um amtlich anerkannt zu werden.

Singuli 
Fragesteller
 22.03.2024, 10:52

Kein Wunder, das wir Fachkräftemangel haben, bei den Voraussetzungen :)

Aber ich habe nach einem Führerschein gefragt, nicht nach der Fahrerlaubnis :)

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Hafnafir  22.03.2024, 10:56
@Singuli

Du findest also, dass das hohe Voraussetzungen sind? Eine Fachspezifische Meisterausbildung oder eine Ausbildung mit Erfahrung mit einem Zusatzlehrgang der 6 Monate dauert? Da kenne ich etliche Jobs, für die man deutlich mehr mitbringen muss....

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Hafnafir  22.03.2024, 10:57
@Hafnafir

Was ist denn ein Führerschein? Ein bekannter deutscher Diktator hatte auch keinen...

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Singuli 
Fragesteller
 22.03.2024, 11:13
@Hafnafir

Ein Führerschein kann z. B. eingezogen werden, z. B. für 1 Monat wenn man z. B. betrunken war oder sonstwas ...

Eine Fahrerlaubnis erlischt wegen so etwas nicht. Die bekommt man, wenn man Theorie und Praxis besteht.

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OlEc123  22.03.2024, 11:00

Woher haben sie diese Info ? Meines Erachtens nach kann man mit einer Ausbildung zum Fahrlehrer kein Prüfer werden. (Ich befinde mich sogar tatsächlich gerade in der Ausbildung dazu (:

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ja

Ja, er muss eine Zulassung als "amtlich anerkannter Prüfer" haben, dafür benötigt er schon alle Fahrerlaubnisklassen. Klasse D braucht er nur, wenn er auch Klasse D prüft.

Im übrigen muss auch jeder Prüfingenieur und jeder amtl. anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr alle Fahrerlaubnisklassen (A,B,CE) haben.