Muss die Schule mir mein Zeugnis geben?
Hallo Morgen gibt's ja Zeugnisse. Ich habe jedoch 2 Bücher aus der Bibliothek noch nicht bezahlt und meine Lehrerin teilte uns mit, dass jeder, der die Bücher nicht zurückging oder bezahlt, kein Zeugnis bekommt. Ich kann aß Geld leider morgen nicht zahlen. Ich würde es sehr gerne in den Ferien zur Schule gehen und dort das Geld abgeben und dennoch das Zeugnis dann am Freitag bekommen. Muss die Schule mir das Zeugnis geben oder kann sie es quasi behalten? LG
9 Antworten
Sie muss dir das glaube ich geben, aber es ist meines Wissens nach möglich, dass sie es deinen Eltern und nicht dir aushändigt c:
Also bei mir war es immer so, dass wir im nächstem Schuljahr keine neuen Bücher bekamen, wenn wir ein Buch nicht abgegeben haben und es auch nicht durch Geld ersetzt hatten.... Davon, dass man als Strafe das Zeugnis nicht bekommt, davon habe ich noch nie was gehört
Möglicherweise kann Deine Lehrerin sich einen Grund ausdenken, warum sie Dir das Zeugnis morgen nicht aushändigt. Sie darf das aber nicht davon abhängig machen, ob Du irgendwelche Bücher nicht bezahlt hast. Zumal ja keine Weigerung von Dir vorliegt, die Bücher zu bezahlen.
Abgesehen davon hast Du vermutlich kein eigenes Einkommen, weshalb die Lehrerin die Forderung der Bezahlung an Deine Eltern richten muss. Es sei denn, Du bist volljährig. Des Weiteren hat die Lehrerin mit dem Ausleihen und Bezahlen von Büchern nichts zu tun. Wohl aber mit der Übergabe der Zeugnisse. Es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge.
Man kann Unrecht (Bücher nicht bezahlt) nicht mit anderem Unrecht (Weigerung das Zeugnis auszuhändigen) bestrafen. Für das Nichtbezahlen der Bücher kann sich die Schule weigern, Dir neue Bücher aus der Bibliothek zu geben.
Auf das Zeugnis hast Du einen Rechtsanspruch. Die Reaktion der Lehrerin ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern sie ist rechtswidrig.
Gruß Matti
Diesen Beitrag habe ich in einem Forum gefunden und der entspricht auch meiner Rechtsauffassung:
"Das Problem betrifft sicher viele Schüler ... allerdings kann es eher zu einem Problem der Schule werden. Denn eine Rechtsgrundlage für die Verweigerung der Zeugnisherausgabe gibt es wohl nicht. Bücher sind zwar zu ersetzen, die Schadenersatzpflichtigkeit hat aber nun gar nichts mit dem Zeugnis zu tun. Auch hat ein Zeugnis keinen materiellen Wert, der es als Pfand geeignet erscheinen läßt.
Nur mal so eine Überlegung: Im Strafrecht ist es so, daß man sich selbst bei berechtigter Forderung bei deren Durchsetzung strafbar (wegen -versuchter- Nötigung) machen kann, wenn das "Druckmittel" unrechtmäßig ist!! Nachdem die Nichtherausgabe alleinig den Zweck hat, einer (wohl nicht einmal gerichtlich festgestellte) Forderung Nachdruck zu verleihen, sähe ich den Tatbestand als erfüllt an. Ich kenne nun das Schulgesetz aus deinem Bundesland nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß hier eine Beweislastumkehr enthalten ist. Denn es ist doch so, daß man einen zivilrechtlichen Anspruch positiv beweisen muß - und schon gar nicht eigenmächtig quasi vollstrecken darf!"
kurz: sie muss es dir aushändigen
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du hast ein Anrecht auf dein Zeugnis und sie müssen es dir aushändigen.
Die Bücher sollen doch deine Eltern bezahlen - du kannst das Geld dann deinen Eltern zurück geben.
Schöne Ferien