Zeugniss darf der Lehrer es mir nicht geben?

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Diesen Beitrag habe ich in einem Forum gefunden und der entspricht auch meiner Rechtsauffassung:

"Das Problem betrifft sicher viele Schüler ... allerdings kann es eher zu einem Problem der Schule werden. Denn eine Rechtsgrundlage für die Verweigerung der Zeugnisherausgabe gibt es wohl nicht. Bücher sind zwar zu ersetzen, die Schadenersatzpflichtigkeit hat aber nun gar nichts mit dem Zeugnis zu tun. Auch hat ein Zeugnis keinen materiellen Wert, der es als Pfand geeignet erscheinen läßt.

Nur mal so eine Überlegung: Im Strafrecht ist es so, daß man sich selbst bei berechtigter Forderung bei deren Durchsetzung strafbar (wegen -versuchter- Nötigung) machen kann, wenn das "Druckmittel" unrechtmäßig ist!! Nachdem die Nichtherausgabe alleinig den Zweck hat, einer (wohl nicht einmal gerichtlich festgestellte) Forderung Nachdruck zu verleihen, sähe ich den Tatbestand als erfüllt an. Ich kenne nun das hessische Schulgesetz nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß hier eine Beweislastumkehr enthalten ist. Denn es ist doch so, daß man einen zivilrechtlichen Anspruch positiv beweisen muß - und schon gar nicht eigenmächtig quasi vollstrecken darf!"

http://www.juraforum.de/forum/schulrecht-und-hochschulrecht/verweigerung-der-zeugnisausgabe-beu-buchschulden-168092


eurofuchs2  30.07.2010, 18:50

Vielen Dank für das Sternchen.

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Er darf es Dir nicht wegen fehlenden Büchergeldes verweigern, sondern die Schule muss eine Mahnung schreiben und das Geld damit eintreiben.

Das Zeugnis über die von Dir erbrachten Leistungen während des Schulhalbjahrs muss er Dir aushändigen.

Darf er auf keinen Fall.

Na, bis du dich hin-und-her gestritten hast zahlste wohl lieber das Büchergeld und gut ist. Ob er das jetzt darf oder nicht ist wurscht. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe. Ein Pfandrecht hat er sicherlich nicht. Der zivilrechtliche Anspruch des Büchergeldes bleibt aber auch bestehen - deine Bereitschaft es noch zu zahlen dürfte aber stark sinken nach erhalt des Zeugnisses - wie schon diese Frage vermuten lässt.