Muss die Heizung komplett ausgetauscht werden?

3 Antworten

...puh, wo fängt man bei Dir da jetzt an? Okay: Das Heizsystem (Heizkörper, Rohrleitungen) muss (sofern intakt) überhaupt nicht ausgetauscht werden. Es empfiehlt sich allerdings eine Umrüstung auf Thermostatventile (sofern nicht längst erfolgt) die für einen Hydraulischen Abgleich tauglich, also vor-einstellbar sind. Die 30 Jahre-Regel betrifft nur die Heizkessel...allerdings derzeit auch nur in vermieteten Objekten (wobei das auch...noch... nicht wirklich überprüft wird...und wo kein Kläger, da kein Richter!). Im eigenem Haus darf eine Kesselanlage betrieben werden, bis die Grenzwerte (Emissionen) überschritten werden oder die Anlage defekt und irreparabel ist. Irreparabel hieße in dem Zusammenhang, dass keine kompatiblen oder zugelassenen Ersatzteile mehr verfügbar sind, so dass nur der Austausch bleibt. Ob sich das lohnt und ob man entsprechende Firmen/Monteure findet, die (meist ab Werk schon überteuerte, da Lagerhaltung viel Geld kostet) Ersatzteile montieren wollen (oder mittlerweile auch können), steht auf einem anderen Papier. Wenn nie etwas ausgetauscht wurde (weil nicht nötig) hat man bis dahin Glück gehabt....muss aber auch nicht aktiv werden. Wobei: Thermostatventile und Heizungsregelung sind mittlerweile Pflicht und das lässt sich nachrüsten...aber auch hier: wo kein Kläger, da kein Richter!

Der Heizkessel ist das wesentliche! Der Rest ist nicht nötig,wenn es noch funzt.

Hallo maxundmax1995,

Die Austauschpflicht betrifft ja sowieso nur den Heizkessel und nicht die komplette Heizungsanlage.
Wenn aber die Heizung schon ein Niedertemperturkessel ist trifft das nicht zu.
Da betrifft nur alte Festwertkessel.
In manchen Bundesländern, unter anderem Baden Württemberg muss aber bei einem Eigentümerwechsel der Heizkessel ausgetauscht werden wenn er über 30 Jahre alt ist.
Es gibt also nicht bundesweit eine einheitliche Regelung diesbezüglich.
Dein Schornsteinfeger kann dir aber darüber Auskunft geben wie bei euch die Vorschriften sind.

Gruß Markus

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1979 in dem Bereich tätig. Baustellen- und Kundendienst