Frage zur Deutschen Bahn?
Hallo ich hab eine frage ih fahre am Samstag von München zurück zu mir nachhause jetzt ist meine Frage falls ich durch die deutsche Bahn, weil sie zum Beispiel Verspätung hat (was ja nichts neues wäre) mein Anschlusszug nicht bekommen würde und 5 stunden auf den nächsten warten müsste (was dann von 23.50 Uhr bis 5.50 Uhr wäre) gäbe es dann irgendeine alternative die die Bahn anbieten muss damit wir eher ankommen sowas wie ein Taxi oder Bus oder sowas in der Richtung? Da wir uns auch nicht einfach ein Hotel nehmen können weil wir noch Minderjährig sind und ohne erziehungsberechtigten unterwegs sind. Danke schonmal in voraus für die Antworten.
3 Antworten
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Die Bahn muss in so einem Fall ein Hotel oder ein Taxi stellen (gesetzliche Verpflichtung), vor allem wenn ihr minderjährig seid. Meldet euch dafür einfach an der DB Information oder beim Zugpersonal. Damit es im Hotel keine Probleme gibt, empfiehlt es sich, eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung mit Notfalltelefonnummer dabeizuhaben, dass ihr alleine in Hotels übernachten dürft.
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Du meinst, die Bahn würde umfassende Fahrgastrechte gewähren, wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet wäre? Da kennst du die Bahn aber schlecht ;-)
Die Gesetzesgrundlagen für die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr ist die Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr und die EVO.
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Stimmt, aber damals gab es weitaus weniger Rechte als mit der Verordnung.
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Danke, war das einzige Thema wo ich etwas Bauchschmerzen hatte fahre zu Adele nach München und dann am nächsten Tag zurück
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Ja die Bahn muss für eine Unterkunft sorgen wenn man durch Verspätung das Ziel nicht mehr am selben Tag erreichen kann. Aber nur wenn es eben möglich gewesen wäre.
Einfach so ein Taxi nehmen, ein Hotel aufsuchen ist keine gute Idee. Allzleicht bleibt man auf den Kosten sitzen. Denn die Bahn bestimmt ob zum Beispiel Hotel oder Taxi und was es kosten darf. Also am besten zur Info und sich das bestätigen lassen.
Ich habe zum Beispiel mal ein Taxi bekommen, musste aber noch ein gutes Stück mit dem Zug fahren um näher an mein Ziel zu kommen
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Die DB hat Fahrgastrechte und da ist auch das geklärt.
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
hier Ersatz von kosten für Übernachtung.
Dazu braucht es keine gesetzliche Verpflichtung da langen die Fahrgastrechte. die haben das dabei.