Müssen Leute einen auf Toilette lassen?

23 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

du hast wohl ein recht darauf die Toilette zu nutzen, das steht sogar so im BGB(Bundesgesetzbuch).


HeymM  06.07.2010, 11:49

Falsch! Keiner hat ein Recht die Toilette eines Fremden zu benutzen. Auch der Betreiber eines Restaurants darf einem Nicht-Kunden den Zugang zu den Toiletten verwehren. Dies geschieht freiwillig!!

0
moinsen68  06.07.2010, 11:55
@HeymM

Bin Gastronom und habe schon mal vor Jahren jemanden abgewiesen. Die Schriftstücke der Behörden die uns danach angeschrieben haben, habe ich immer noch... Kostete uns damals schlappe Euro 160,- und ne unterlassungserklärung (vom Verbraucherschutzamt)! Alles klar !?

0
moinsen68  06.07.2010, 12:06
@TreCool95

Ja, nicht alles was Recht ist wird auch in einem Gesetzestext niedergeschrieben. Es gibt sooo viele Institutionen, die ihre eigenen Regeln haben.

0
TreCool95  06.07.2010, 12:08
@moinsen68

ich weiß, es bringt ja auch nichts mit jemandem wegen ner Toilette vor Gericht zu verhandeln.....ist irgendwie albern

0
gargamel111  06.07.2010, 12:10
@moinsen68

Tja, schlechten Anwalt gehabt, moinsen. Aber einmal abgesehen davon: Ich finde es auch eine Schweinerei, als Gastromon jemanden abzuweisen.

0
moinsen68  06.07.2010, 12:20
@gargamel111

Keinen Anwalt gehabt, direkt Richter befragt :) UND: DIESEN "GAST" hätte glaube ich jeder abgewiesen... scháuder...

0
Stolz60  07.07.2010, 09:55
@HeymM

Da bist Du aber ganz schön im Irrtum!Das kann verdammt teuer werden wenn mal der Richtige muß!!!

0
TreCool95  07.07.2010, 14:26
@Stolz60

Könnten wir jetzt vielleicht aufhören bei meinem Beitrag darüber zu diskutieren?

0
fragetierchen  06.07.2010, 11:49

man hat aber kein RECHT die toilette von fremden, sprich restaurant ect. zu nutzen

0
ProPhiL  06.07.2010, 11:49

wenn du mir den Gesetztestext zeigst, dann gibts die 50cent Toilettengeld das nächste mal von mir :)

0

nein, müssen die nicht es sei denn du kaufst da was, dann wäre das ziemlich unhöflich, die miesten lssen einen aber so aufs klo ;D, finde ich übertrieben 50 cent fürs klo zu bezahlen. Bald müssen wir auch noch fürs gucken bezahlen.. Die übertreibens echt

Aus nem Anwaltsforum: Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.

Die Freistellung der Benutzung der Toiletten durch die Öffentlichkeit ist eine freie Entscheidung des jeweiligen Gastwirtes.In manchen Städten gibt es Vereinbarungen zwischen Gastronomen und der Gemeinde, wonach die Öffentlichkeit die Toiletten der der Vereinbarung angeschlossenen Betriebe nutzen darf. Einen generellen Rechtsanspruch auf die Toilettenbenutzung gibt es aber nicht.

Möglicherweise kann eine solche Verweigerung so etwas wie eine "Unterlassene Hilfeleistung" sein. Dafür müssen allerdings mehr Voraussetzungen vorliegen, als blosser Druck auf der Blase. :)

Hallo,

zunächst aber heißt BGB nicht "Bundesgetztbuch" sondern "Bürgerliches Gesetzbuch"!

So, und hier die richtige Antwort (Quelle: http://www.anwaltshotline.org)

**"...Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.

Ob es sich hierbei um eine Gaststätte oder Cafeterie oder Ähnliches handelt, ist juristisch gesehen irrelevant.

Für alle Gastronomiebetriebe gelten diesbezüglich die gleichen Grundsätze.

Hieraus folgt, daß es die Entscheidung des Inhabers des Betriebes ist, ob er Passanten die Benutzung seiner Toiletten gewährt oder nicht. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es nicht.

Wenn ein Inhaber einer Gaststätte einer Person, die nicht Gast bei ihm ist, die Benutzung verweigert, so hat diese hier keinerlei rechtliche Handhabe. Sie kann allenfalls eine andere Gaststätte aufsuchen, um dort um die Benutzung anzufragen oder auf eine öffentliche Toilette zurückgreifen.

Die Freistellung der Benutzung der Toiletten durch die Öffentlichkeit ist folglich eine freie Entscheidung des jeweiligen Gastwirtes.In manchen Städten gibt es Vereinbarungen zwischen bestimmten Gastronomen und der Gemeinde, wonach die Öffentlichkeit die Toiletten der der Vereinbarung angeschlossenen Betriebe nutzen darf (z.B. Radolfzell). Einen generellen Rechtsanspruch auf die Toilettenbenutzung gibt es aber nicht.

Möglicherweise kann eine solche Verweigerung so etwas wie eine "Unterlassene Hilfeleistung" sein. Dafür müssen allerdings mehr Voraussetzungen vorliegen, als blosser Druck auf der Blase...."**

Gruß

Heiamachen

Ja, das ist alles ok so.

Niemand muss irgendjemadnen auf sein Eigentum oder seinen Besitz lassen.

Nach §903 BGB hat man das recht jeden ohne irgendeine Begründung von der nutzung seines Eigentumes auszuschließen.

Wenn man keine 50 Cent hat, dann ist das nicht as Problem der Person der die Toilette gehört.