Hilfe, er hat heimlich Nacktfotos von mir gemacht!

Hallo, ich benötige unbedingt euren Rat..ich bin vor drei Monaten in eine neue Schule 10.Klasse gekommen..nun ist da Son Typ der mich ständig anmacht obwohl ich ihm schon gesagt habe das ich kein Interesse habe macht er immer weiter, was ja nicht so schlimm ist..vor 4tagen waren wir mit der Klasse schwimmen in einem Spaßbad..zum Ende ging ich in die umkleide mich halt umziehen..währenddessen bemerkte ich ein gerauch aus der Nachbar Kabine und drehte mich um und sah irgend etwas unter dem kabinenrand verschwinden.ich dachte Mir nichts weiter und weil ich zu diesem Zeitpunkt komplett nackt war zog ich mich schnell an und ging zünden anderen..auf dem heimweg kam der Typ zu mir und meinte"das meine muschi noch geiler sei wie er dachte"..ich schrie ihn sofort an ob er noch ganz durchsehen wurde..er zog sein iPhone aus der Tasche und ornates zwei Fotos auf den ich einmal von vorne und von hinten nackt drauf bin..er hat sie in der umkleide unter dem kabinenrand gemacht..ich war den Tranen nahe und ermmeinte das er sie loschen wuerde wenn ich mich von ihm ausziehen und lecken lassen wurde,wenn nicht zeigt er sie der ganzen Klasse..er meinte ich solle mich schnell entscheiden..ich weiß nicht was ich netzt tun soll wenn er die zeigt will ich nur noch sterben..da die Fotos Von unten gemacht wurden sieht man wirklich alles, auf dem von hinten sieht man sogar unteranderm mein poloch..ich weis Nicht an wenn ich mich wenden soll..bitte brauch echt Hilfe und bin verzweifelt!! Gruß Anna..

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Da wendest du dich am besten an die örtliche Polizeidienststelle, zusammen mit deinen Eltern.

Hier liegt recht eindeutig eine Tat gem. §201a StGB vor:

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Sein IPhone ist er dann u.U. auch los...

Außerdem könnt man anprüfen ob eine Tat gem. §182 Abs.1 StGB vor liegt.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]

(4) Der Versuch ist strafbar.

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Wie ihr das genau macht spielt keine Rolle.

Sex mit 13 ist nicht verboten. Sexuelle Handlungen an Personen unter 14 vorzunehmen hingegen schon (§176 StGB).

Ihr würdet dabei beide eine Straftat begehen, auch wenn man euch nicht dafür bestrafen kann (Schuldfähigkeit erst ab 14).

Zumindest ist das die Dt. Rechtslage.

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Da kannst du unterm Strich ncihts machen. Es gibt keine Stelle die sich damit befassen kann. Wenn die Seite nicht aus Deutschland ist so wie so nicht.

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