Das Netzteil ist zwar schon sehr schwach, sollte aber noch ausreichen, natürlich kann es aber auch sein, dass die Karte defekt ist.

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Grundsätzlich darf man das, wenn auf dem Flyer keiner falschen Tatsachen behauptet oder Beleidigungen enthalten sind.

Trotzdessen würde ich Euch dringend davon abraten, denn das kann böse Ärger geben, denn die Wahrheit der behaupteten Tatsachen müsst Ihr belegen !

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Nein, das Geschäft hätte Dir nicht mal eine Gutschrift ausstellen müssen, selbst das war schon reine Kulanz, darauf, Dir die Gutschrift nun in Geld auszahlen zu lassen, hast Du erst recht keinen Anspruch !

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Nein, das das reicht nicht und Windows lässt sich entweder schon nicht installieren oder starte gar nicht erst, entweder RAM aufrüsten oder XP verwenden !

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Geh einfach mal auf die Einstellungen und dort schau mal, wo die die Option findest "Hintergrunddienste" ausschalten findest, dann klickst Du das an und fertig.

Das dürfte aber eigentlich nicht der Grund sein, warum Dein PC so langsam ist !

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Unsinn, das ist nicht die Sache Deines Bruders, wenn der Vertrag tatsächlich solch eine Klausel enthält, ist diese (natürlich) null und nichtig.

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Vorab, im Strafrecht gibt es so etwas wie Aussage gegen Aussage nicht.

Den Ermittlungsbehörden, auch für die ist das kein alltäglicher Fall, stehen nun die "üblichen" Möglichkeiten offen, den Sachverhalt auszuklären.

Das sind neben einer Befragung von Zeugen, ärztlicher Bescheinigungen und Spuren, wie z. B. auch Fingerabdrücke.

Erst dann wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob in letzter Konsequenz hinreichende Anhaltspunkte vorhanden sind, welche es wahrscheinlich machen, dass Deine Mutter die Tat begangen hat.

In einer Verhandlung passiert dann nichts anderes, die Beweise werden geprüft, Zeugen vernommen etc..

Entscheidend ist dann, was das Gericht glaubt, es ist Aufgabe des Staates, die Schuld der Täters, also Deiner Mutter nachzuweisen, nicht Deine.

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Wie stehen denn die Aussichten auf eine Verbeamtung ?

Außerdem, wenn Du das Angebot annimmst heißt das ja nicht, dass Du keine Möglichkeiten zum Wechseln mehr hast, mach es also !

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Das kann die Windows Movie Maker oder dieses Programm, das ich gerne nutze, weil es schnell arbeitet !

http://www.chip.de/downloads/Avidemux_15635308.html

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Da Ihr beide über 14 seit, ist bestehen hier rechtliche keine Bedenken, vgl. § 176 StGB.

Und was nun die potentiellen Störungen betrifft, warum schließt Ihr nicht einfach ab ?

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Zunächst, schau noch mal in die Auktion, dort steht in wie vielen Tagen nach Geldeingang der Verkäufer die Ware versenden will.

Das Du 5 Tage bereits wartest ist aber nichts ungewöhnliches, wir hatte jetzt jede Menge Feiertage und auch sonst, sollte man sich erst wundern, wenn mehr als 7 Werktage ins Land gehen und der Verkäufer nicht Mails reagiert.

Bei Verkäufern mit zahlreichen positiven Bewertungen ist das aber auch kein Grund zur Panik, jedem kann mal was dazwischen kommen.

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Komische Sache.

Zum Konto würde ich mal behaupten wollen, dass die ARGE sicher darauf drängen kann, im Falle der Nichteinrichtung aber kaum eine Kürzung oder Sperrung vornehmen kann, weder kommt der ALG II Empfänger einer echten Verpflichtung nicht nach, noch behindert dies die Suche nach Arbeit.

Betreffend der privaten Insolvenz will mir das schon fast absurd erscheinen, via Verwaltungsakt (nicht anderes ist eine Eingliederungsvereinbarung im Grunde) jemanden aufzuerlegen private Insolvenz anzumelden !

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