Das Netzteil ist zwar schon sehr schwach, sollte aber noch ausreichen, natürlich kann es aber auch sein, dass die Karte defekt ist.
Beides geht in aller Regel, ab ein Mousepad bekommst Du überall als Werbegeschenk oder für €5 und nicht erst für 20 € !
Grundsätzlich darf man das, wenn auf dem Flyer keiner falschen Tatsachen behauptet oder Beleidigungen enthalten sind.
Trotzdessen würde ich Euch dringend davon abraten, denn das kann böse Ärger geben, denn die Wahrheit der behaupteten Tatsachen müsst Ihr belegen !
Nein, das Geschäft hätte Dir nicht mal eine Gutschrift ausstellen müssen, selbst das war schon reine Kulanz, darauf, Dir die Gutschrift nun in Geld auszahlen zu lassen, hast Du erst recht keinen Anspruch !
Nein, das dürfen sie nicht und werden sie sicher auch nicht machen, wenn das rauskommt gebe das einen Skandal sondergleichen !
Nein, das das reicht nicht und Windows lässt sich entweder schon nicht installieren oder starte gar nicht erst, entweder RAM aufrüsten oder XP verwenden !
Geh einfach mal auf die Einstellungen und dort schau mal, wo die die Option findest "Hintergrunddienste" ausschalten findest, dann klickst Du das an und fertig.
Das dürfte aber eigentlich nicht der Grund sein, warum Dein PC so langsam ist !
Unsinn, das ist nicht die Sache Deines Bruders, wenn der Vertrag tatsächlich solch eine Klausel enthält, ist diese (natürlich) null und nichtig.
Vorab, im Strafrecht gibt es so etwas wie Aussage gegen Aussage nicht.
Den Ermittlungsbehörden, auch für die ist das kein alltäglicher Fall, stehen nun die "üblichen" Möglichkeiten offen, den Sachverhalt auszuklären.
Das sind neben einer Befragung von Zeugen, ärztlicher Bescheinigungen und Spuren, wie z. B. auch Fingerabdrücke.
Erst dann wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob in letzter Konsequenz hinreichende Anhaltspunkte vorhanden sind, welche es wahrscheinlich machen, dass Deine Mutter die Tat begangen hat.
In einer Verhandlung passiert dann nichts anderes, die Beweise werden geprüft, Zeugen vernommen etc..
Entscheidend ist dann, was das Gericht glaubt, es ist Aufgabe des Staates, die Schuld der Täters, also Deiner Mutter nachzuweisen, nicht Deine.
Ja, reicht !
Hier kannst Du das ausrechnen !
http://www.meisterkuehler.de/content/energierechner-fuer-computer-79.html
Wie stehen denn die Aussichten auf eine Verbeamtung ?
Außerdem, wenn Du das Angebot annimmst heißt das ja nicht, dass Du keine Möglichkeiten zum Wechseln mehr hast, mach es also !
Das kann die Windows Movie Maker oder dieses Programm, das ich gerne nutze, weil es schnell arbeitet !
http://www.chip.de/downloads/Avidemux_15635308.html
Dann wäre die beste Vorbeugung das Weglassen der Tabletten und wenn das nicht möglich ist, geh viel raus, treib Sport, sei aktiv !
Naja, weil Menschen die ständig ohne Grund anfangen zu lachen, auf Dritte nun mal verrückt wirken, will sagen, Du wirkst zwar auf Dritte völlig verrückt, bist es aber nicht !
Ja, wenn der "Freund" Dir einen Virus schickt schon, durch die Annahme des Angebots aber natürlich nicht !
Von den kostenlosen ist aber nun mal Avira das Beste, wenn Du was besseres willst, musst Du nun mal Geld ausgeben !
Da Ihr beide über 14 seit, ist bestehen hier rechtliche keine Bedenken, vgl. § 176 StGB.
Und was nun die potentiellen Störungen betrifft, warum schließt Ihr nicht einfach ab ?
Zunächst, schau noch mal in die Auktion, dort steht in wie vielen Tagen nach Geldeingang der Verkäufer die Ware versenden will.
Das Du 5 Tage bereits wartest ist aber nichts ungewöhnliches, wir hatte jetzt jede Menge Feiertage und auch sonst, sollte man sich erst wundern, wenn mehr als 7 Werktage ins Land gehen und der Verkäufer nicht Mails reagiert.
Bei Verkäufern mit zahlreichen positiven Bewertungen ist das aber auch kein Grund zur Panik, jedem kann mal was dazwischen kommen.
Nein, in den drei Tagen wirst Du sicher nicht depressiv, im Gegenteil, 3 Tage Ruhe zu haben kann doch auch mal schön sein.
Grundsätzlich würde ich aber eine Fahrt nach Wien in weiblicher Begleitung vorziehen.
Komische Sache.
Zum Konto würde ich mal behaupten wollen, dass die ARGE sicher darauf drängen kann, im Falle der Nichteinrichtung aber kaum eine Kürzung oder Sperrung vornehmen kann, weder kommt der ALG II Empfänger einer echten Verpflichtung nicht nach, noch behindert dies die Suche nach Arbeit.
Betreffend der privaten Insolvenz will mir das schon fast absurd erscheinen, via Verwaltungsakt (nicht anderes ist eine Eingliederungsvereinbarung im Grunde) jemanden aufzuerlegen private Insolvenz anzumelden !