50 Cent fürs Klo?

4 Antworten

„Wir bitten um einen Betrag von 50 Cent“

Das ist die Kurzform. Die lange Version ist: "„Wir bitten um einen Betrag von 50 Cent, sonst kein Einlass".

Ich sehe da keinen rechtlichen Konflikt. Es wird eine Dienstleistung angeboten, für die eine Entlohnung erbeten wird.

Ja schon weil die ja auch reinigen müssen und das ne private Toilette ist

Klar ist das Rechtens. In manchen Toiletten gibt es auch Schranken die erst aufgehen, wenn du bezahlt hast.

Ich gebe höchstens was wenn ich dort nichts gekauft habe.