Müssen Kontoauszüge dem Jobcenter UNAUFGEFORDERT vorgelegt werden?

4 Antworten

Oh Gott sie werden ja immer dreister ... Das ist kein Betrug

§ 60 SGB 1 redet ebenfalls davon Beweismittel (z.b. Kontoauszüge die Beweisen das man keine weiteren nicht angegebene einkünfte hat) auf verlangen vorzulegen.

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
3 . Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Und ein strafrechtlicher Betrug muss zudem Bewiesen werden. Die nichtvorlage der Kontoauszüge wäre höchstens eine mangelnde Mitwirkung was eine Leistungseinstellung zur folge hätte bis die Mitwirkung nachgeholt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Putzibaerle 
Fragesteller
 12.01.2021, 12:42

Lieben Dank!

Das müsste ihm doch bestimmt helfen!

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TeamStoffcouch  12.01.2021, 12:45
@Putzibaerle

Zur Not kann er sich einen Anwalt für Sozialrecht nehmen dieser wird wenn Beratungshilfe beantragt wird vom Staat bezahlt.

Schön das ich helfen konnte.

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Kontoauszüge müssen in jedem Fall auf Verlangen vorgelegt werden. Unaufgefordert schadet aber sicherlich auch nicht. Ich z.B. reiche zu jedem Weiterbewilligungsantrag meine Kontoauszüge unaufgefordert ein.

Man will ihm jetzt "Sozialbetrug" unterstellen.

Unterstellen kann man viel. Das besagt nicht wirklich etwas.

Falls er keine Kontoauszüge vorgelegt hat, nur, weil sie nicht, wie mutmaßlich zuvor, angefordert wurden, dann besagt das aus meiner Sicht zunächst gar nichts.

Eigeninitiative ist jedoch nie verkehrt.

Wichtiger ist jedoch, was auf den Kontoauszügen, um die es hier geht, steht = hat er Einnahmen bzw. Einkommen gehabt und diese(s) dem Jobcenter nicht zeitnah gemeldet?

Je nach dem, um was es genau geht, soll er sich ggf. einen Anwalt nehmen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Kontoauszüge müssen auf verlangen eingereicht werden.

bezieht dein Bekannter nur aufstockendes Arbeitslosengeld 2 und geht arbeiten ?


Putzibaerle 
Fragesteller
 12.01.2021, 12:21

Nein. Da er mit einer Frau zusammen eine Wohnung bewohnt, hat das Jobcenter daraus eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert.

Er hat keinerlei eigene Einkünfte, muss aber seine Krankenversicherung selbst bezahlen. Und hat jetzt auch noch das Gericht am Hals.

Ich wünschte, ich könnte den beiden helfen.

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Richi008  12.01.2021, 12:24
@Putzibaerle

in welchem Verhältnis stehen die beiden und wie lange wohnen diese bereits zusammen ?

Geht diese Frau arbeiten ?

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Putzibaerle 
Fragesteller
 12.01.2021, 12:29
@Richi008

Die Frau ist Rentnerin mit eigener und Wittwenrente. Ich meine mich zu erinnern, dass sie 3 oder 4 Jahre zusammen in der Wohnung wohnen.

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Richi008  12.01.2021, 12:58
@Putzibaerle

Und wie ist das Verhältnis zwischen deinem Bekannten und der Rentnerin ?

wohnen sie eheähnlich zusammen oder wie in einer WG ( getrennte Zimmer usw. ) ?

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Habe ich auch noch nie gehört, dass die unaufgefordert vorgelegt werden müssen.

Außer die meinen bei einem Weiterbewilligungsantrag.

Das wäre aber noch lange kein betrug.